Sitzung: 20.05.2021 Ortsbeirat Mörzheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 610/665/2021
Frau Müller fasste
alle Grundsätze zusammen. Sie wies darauf hin, dass für jedes Stadtdorf eine
eigene Satzung erarbeitet werden soll, die im Kern aber vergleichbare
Festsetzungen trifft.
Der OBR stimmte mit
10 x Ja für den Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Grundsätze bei der Neufassung der Gestaltungssatzungen der Ortsteile zu berücksichtigen:
·
Es
wird je Ortsteil eine Kombination aus Erhaltungs- und Gestaltungssatzung
erarbeitet.
·
Die
Erhaltungssatzung legt den Schwerpunkt auf die ortsbildprägenden
städtebaulichen Strukturen der straßenanliegenden Hofanlagen / Gebäudegruppen.
·
Die
Erhaltungssatzung regelt Kubatur und Stellung von Neubauten.
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Die
Gestaltungssatzung regelt Gestaltungselemente für historische Ortskerne und -
differenziert nach Bauzeiten - städtebaulich wertvoller Siedlungsbereiche.
·
Für
Blockinnenbereiche und rückwärtige Grundstücksbereiche gelten geringfügigere
Regelungsinhalte.
·
Für
Neubauten, deren Ansicht nicht vom öffentlichen Raum einsehbar ist, können in
der Gestaltungssatzung gesonderte Regelungen getroffen werden.