Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Frau Müller fasste alle Grundsätze zusammen. Sie wies darauf hin, dass für jedes Stadtdorf eine eigene Satzung erarbeitet werden soll, die im Kern aber vergleichbare Festsetzungen trifft.

 

Der OBR stimmte mit 10 x Ja für den Beschlussvorschlag.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Grundsätze bei der Neufassung der Gestaltungssatzungen der Ortsteile zu berücksichtigen:

 

·                Es wird je Ortsteil eine Kombination aus Erhaltungs- und Gestaltungssatzung erarbeitet.

·                Die Erhaltungssatzung legt den Schwerpunkt auf die ortsbildprägenden städtebaulichen Strukturen der straßenanliegenden Hofanlagen / Gebäudegruppen.

·                Die Erhaltungssatzung regelt Kubatur und Stellung von Neubauten.

·                Die Gestaltungssatzung regelt Gestaltungselemente für historische Ortskerne und - differenziert nach Bauzeiten - städtebaulich wertvoller Siedlungsbereiche.

·                Für Blockinnenbereiche und rückwärtige Grundstücksbereiche gelten geringfügigere Regelungsinhalte.

·                Für Neubauten, deren Ansicht nicht vom öffentlichen Raum einsehbar ist, können in der Gestaltungssatzung gesonderte Regelungen getroffen werden.