Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Grundsätze bei der Neufassung der Gestaltungssatzungen der Ortsteile zu berücksichtigen:

 

·                Es wird je Ortsteil eine Kombination aus Erhaltungs- und Gestaltungssatzung erarbeitet.

·                Die Erhaltungssatzung legt den Schwerpunkt auf die ortsbildprägenden städtebaulichen Strukturen der straßenanliegenden Hofanlagen / Gebäudegruppen.

·                Die Erhaltungssatzung regelt Kubatur und Stellung von Neubauten.

·                Die Gestaltungssatzung regelt Gestaltungselemente für historische Ortskerne und - differenziert nach Bauzeiten - städtebaulich wertvoller Siedlungsbereiche.

·                Für Blockinnenbereiche und rückwärtige Grundstücksbereiche gelten geringfügigere Regelungsinhalte.

·                Für Neubauten, deren Ansicht nicht vom öffentlichen Raum einsehbar ist, können in der Gestaltungssatzung gesonderte Regelungen getroffen werden.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage sowie den Beschlussvorschlag. Jeder Ortsteil erhält mit der Neufassung seine eigene Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Konkret bedeutet dies mehr Freiheiten für die bauliche Umsetzung, vor allem in nicht einsehbare Bereiche. Somit bleibt das prägende Erscheinungsbild des Ortskernes erhalten.

 

Die Satzungen sollen Aussagen treffen über:

  Offene oder geschlossene Bauweise

  Stellung des Gebäudes im Grundstück

· Baumasse (Kubatur), Proportionen, Geschossigkeit

· Dachform und Firstrichtung

· Verhältnis Hauptgebäude zu Nebengebäuden, Vorder-und Rückgebäuden

· Dach- und Fassadenmaterialien

· Dachaufbauten

· Fassadengliederung

· ortstypische Fassadendetails

 

Dadurch wird man bisherigen Bemühungen gerecht.

 

Hierzu gab es seitens der Ratsmitglieder keinen Diskussionsbedarf.


Mehrheitlich beschlossen mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung.