Sitzung: 19.05.2021 Ortsbeirat Nußdorf
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/665/2021
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Grundsätze bei der Neufassung der Gestaltungssatzungen der Ortsteile zu berücksichtigen:
·
Es
wird je Ortsteil eine Kombination aus Erhaltungs- und Gestaltungssatzung
erarbeitet.
·
Die
Erhaltungssatzung legt den Schwerpunkt auf die ortsbildprägenden
städtebaulichen Strukturen der straßenanliegenden Hofanlagen / Gebäudegruppen.
·
Die
Erhaltungssatzung regelt Kubatur und Stellung von Neubauten.
·
Die
Gestaltungssatzung regelt Gestaltungselemente für historische Ortskerne und -
differenziert nach Bauzeiten - städtebaulich wertvoller Siedlungsbereiche.
·
Für
Blockinnenbereiche und rückwärtige Grundstücksbereiche gelten geringfügigere
Regelungsinhalte.
·
Für
Neubauten, deren Ansicht nicht vom öffentlichen Raum einsehbar ist, können in
der Gestaltungssatzung gesonderte Regelungen getroffen werden.
Der
Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage sowie den Beschlussvorschlag. Jeder
Ortsteil erhält mit der Neufassung seine eigene Erhaltungs- und
Gestaltungssatzung. Konkret bedeutet dies mehr Freiheiten für die bauliche
Umsetzung, vor allem in nicht einsehbare Bereiche. Somit bleibt das prägende
Erscheinungsbild des Ortskernes erhalten.
Die Satzungen sollen Aussagen treffen
über:
Offene oder geschlossene Bauweise
Stellung des Gebäudes im Grundstück
· Baumasse
(Kubatur), Proportionen, Geschossigkeit
· Dachform
und Firstrichtung
· Verhältnis
Hauptgebäude zu Nebengebäuden, Vorder-und Rückgebäuden
· Dach-
und Fassadenmaterialien
· Dachaufbauten
· Fassadengliederung
· ortstypische
Fassadendetails
Dadurch
wird man bisherigen Bemühungen gerecht.
Hierzu gab es seitens der Ratsmitglieder keinen Diskussionsbedarf.
Mehrheitlich beschlossen mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung.