Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Grundsätze bei der Neufassung der Gestaltungssatzungen der Ortsteile zu berücksichtigen:

 

·                Es wird je Ortsteil eine Kombination aus Erhaltungs- und Gestaltungssatzung erarbeitet.

·                Die Erhaltungssatzung legt den Schwerpunkt auf die ortsbildprägenden städtebaulichen Strukturen der straßenanliegenden Hofanlagen / Gebäudegruppen.

·                Die Erhaltungssatzung regelt Kubatur und Stellung von Neubauten.

·                Die Gestaltungssatzung regelt Gestaltungselemente für historische Ortskerne und - differenziert nach Bauzeiten - städtebaulich wertvoller Siedlungsbereiche.

·                Für Blockinnenbereiche und rückwärtige Grundstücksbereiche gelten geringfügigere Regelungsinhalte.

·                Für Neubauten, deren Ansicht nicht vom öffentlichen Raum einsehbar ist, können in der Gestaltungssatzung gesonderte Regelungen getroffen werden.

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 11.05.2021, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein. Er erwähnte, dass in der Vergangenheit nur eine einheitliche Gestaltungssatzung für alle Ortsteile galt und es nun für jeden Ortsteil eine eigene Gestaltungssatzung geben werde. Die wesentlichen Grundsätze der Satzungen wurden in einer Fibel niedergeschrieben. Der Vorsitzende übergab im Anschluss das Wort an Herrn Kamplade für weitere Erläuterungen.

 

Herr Kamplade erklärte, dass ein Grundsatzpapier ausgearbeitet wurde, das eine Orientierung für die Ausarbeitung der insgesamt acht Satzungen für jeden Ortsteil darstellen soll. Es gehe der Verwaltung darum, zu lenken und Grundsätze festzulegen, die in den Ortsteilen präsentiert und erörtert wurden, um eine gewisse Sensibilisierung zu erreichen. Bei der konkreten Ausarbeitung der einzelnen Satzungen erwarte Herr Kamplade mehr Diskussionsbedarf, z.B. hinsichtlich der Solarnutzung, die nicht Gegenstand der Satzungen sein werde. Die Grundzüge der einzelnen Satzungen wurden bei Ortsbegehungen ermittelt, die dann im Anschluss in der Erhaltungssatzung miteinfließen werden. Abschließend betonte Herr Kamplade, dass die Sitzungsvorlage zunächst in eine Richtung weisen solle, die noch nicht „festgezurrt“ sei.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn, R. sprach die bestehende Altstadt- bzw. Kernstadtsatzung an, für die er nicht erkennen konnte, ob es eine Erhaltungssatzung geben werde. Müsste daher nicht auch für die Innenstadt eine Erhaltungssatzung aufgestellt werden?

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Eichhorns Frage ein und dankte ihm für den Hinweis. Er werde den Sachverhalt diesbezüglich überprüfen lassen. Herr Kamplade merkte an, dass allerdings sowohl die Altstadt als auch die Innenstadt wenig von der neu auferlegten Satzung betroffen sein werden. Die Stadtteile und insbesondere deren dörfliche Strukturen weisen beispielsweise einen höheren Anteil beabsichtigter oder angestrebter Hausabbrüche auf. Letztendlich gehe es darum, die Dörfer und deren Strukturen zu stärken, betonte Herr Kamplade.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth begrüßte die Satzungen für die Ortsteile. Seine Stadtratsfraktion stellte vor einigen Jahren den Antrag, eine Solarnutzung uneingeschränkt zu ermöglichen. Er fragte daher, weshalb dies nicht in den Ausarbeitungen auftauche.

 

Herr Kamplade nahm Bezug auf Herrn Freiermuths Wortmeldung und erwähnte, dass es hinsichtlich der Solarnutzung in den Satzungen keine Einschränkungen geben werde, damit sei die Solarnutzung auf den Dächern im Rahmen der rechtlichen Regelungen uneingeschränkt möglich.


Es ergaben sich keine weiteren Wortmeldungen, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einstimmig für den nachfolgenden Beschlussvorschlag stimmte.