Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Der Ortsbeirat stimmte dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Grundsätze bei der Neufassung der Gestaltungssatzungen der Ortsteile zu berücksichtigen:

 

·                Es wird je Ortsteil eine Kombination aus Erhaltungs- und Gestaltungssatzung erarbeitet.

·                Die Erhaltungssatzung legt den Schwerpunkt auf die ortsbildprägenden städtebaulichen Strukturen der straßenanliegenden Hofanlagen / Gebäudegruppen.

·                Die Erhaltungssatzung regelt Kubatur und Stellung von Neubauten.

·                Die Gestaltungssatzung regelt Gestaltungselemente für historische Ortskerne und - differenziert nach Bauzeiten - städtebaulich wertvoller Siedlungsbereiche.

·                Für Blockinnenbereiche und rückwärtige Grundstücksbereiche gelten geringfügigere Regelungsinhalte.

·                Für Neubauten, deren Ansicht nicht vom öffentlichen Raum einsehbar ist, können in der Gestaltungssatzung gesonderte Regelungen getroffen werden.

 

 


Herr Bernhard, stv. Amtsleiter des Stadtbauamtes, erläuterte die Thematik.

 

Von Seiten des Ortsbeirates wurde die Problematik der fehlenden Ausweisung von Parkraum für Mietwohnungen angesprochen.

 

Bei Bestandsgebäuden müssen gem. Herrn Bernhard keine Parkplätze vorgehalten werden (Bsp. Hafermagazin). Dies ist jedoch nicht Bestandteil einer Gestaltungssatzung.

 

Auch wurde von Seiten des Ortsbeirates gewünscht, dass er bei der Entscheidung und bereits im Rahmen der Erstellung der Satzung mit einbezogen wird.

Hierzu stellte Herr Bernhard klar, dass die Entscheidung durch den Stadtrat gefällt wird. Der Ortsbeirat wird jedoch miteinbezogen.


Die Abstimmung erfolgte mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einstimmig.