Sitzung: 15.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 610/673/2021
Beschlussvorschläge:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes „A 16,
Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz („Ufersche
Höfe“)“ vom September 2020 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten
Synopse vom Mai 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des
Bebauungsplanes
„A 16, Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz
(„Ufersche Höfe“)“ vom September 2020 entsprechend den in der
als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Mai 2021 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
3. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „A 16, Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz („Ufersche Höfe“)“ erfolgt nicht weiter als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern fortan als Angebotsbebauungsplan mit flankierendem städtebaulichem Vertrag.
4. Der Bebauungsplan „A 16, Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz („Ufersche Höfe“)“ wird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 18.05.2021 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-4).
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplans „A 16, Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich
Kleiner Platz („Ufersche Höfe“)“ in der Fassung vom 18.05.2021 mit seinen
textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie seiner Begründung und den
zugrundeliegenden Fachgutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 26.05.2021, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wurde vom Vorsitzenden nach Erläuterungen von Herrn Kamplade und Wortmeldungen der Ausschussmitglieder zur Abstimmung gebracht, vgl. hierzu Tagesordnungspunkt 8.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beschloss einstimmig dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.