Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Grundsätze bei der Neufassung der Gestaltungssatzungen der Ortsteile zu berücksichtigen:

 

-Es wird je Ortsteil eine Kombination aus Erhaltungs-und Gestaltungssatzung  erarbeitet.

-Die Erhaltungssatzung legt den Schwerpunkt auf die ortsbildprägenden städtebaulichen Strukturen der straßenanliegenden Hofanlagen / Gebäudegruppen.

-Die Erhaltungssatzung regelt Kubatur und Stellung von Neubauten.

-Die Gestaltungssatzung regelt Gestaltungselemente für historische Ortskerne und       - differenziert nach Bauzeiten – städtebaulich wertvoller Siedlungsbereiche.

-Für Blockinnenbereiche und rückwärtige Grundstücksbereiche gelten geringfügigere Regelungsinhalte.

-Für Neubauten, deren Ansicht nicht von öffentlichen Raum einsehbar ist, können in der Gestaltungssatzung gesonderte Regelungen getroffen werden.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage „Grundsätze der Neuerfassung der Gestaltungssatzungen und zur Aufstellung von Erhaltungssatzungen für die Ortsteile“.

 

Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen. 


Der Ortsbeirat stimmt der Sitzungsvorlage einstimmig zu.