Beschlussvorschläge:

1.                Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 23. Teiländerung Prießnitzwegdes Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse

ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.                Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 23. Teiländerung „Prießnitzweg“ des Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau, entsprechend den in der als
Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.                Für den in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch dargestellten Bereich wird die 23. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „C 39, Prießnitzweg“ festgestellt. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt (Anlage 2-3.4).

 

 

 


Die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 31.05.2021, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wurde vom Vorsitzenden nach Erläuterungen von Herrn Kamplade zur Abstimmung gebracht, vgl. hierzu Tagesordnungspunkt 7.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl einstimmig dem Hauptausschuss und dem Stadtrat, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.