Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 26. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz „Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ vom Februar 2021 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom Mai 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Für den in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch dargestellten Bereich wird die 26. Teiländerung des am 27.01.2000 wirksam gewordenen Flächennutzungsplanes (FNP) 2010 der Stadt Landau in der Pfalz im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zum Bebauungsplan G 1, 2.Teiländerung, „Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ endgültig beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht (Anlage 2) werden gebilligt (§ 6 BauGB).

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 12. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: