1.        Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 23. Teiländerung Prießnitzwegdes Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse

ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.        Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 23. Teiländerung „Prießnitzweg“ des Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau, entsprechend den in der als
Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.        Für den in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch dargestellten Bereich wird die 23. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „C 39, Prießnitzweg“ festgestellt. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt (Anlage 2-3.4).

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 31. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: