Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/675/2021
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 23.
Teiländerung „Prießnitzweg“ des Flächennutzungsplans 2010 der
Stadt Landau entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse
ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 23. Teiländerung „Prießnitzweg“ des
Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau, entsprechend den in der als
Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
3.
Für den in der
Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch dargestellten Bereich wird die
23. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau im
Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „C 39,
Prießnitzweg“ festgestellt. Die Begründung und der Umweltbericht werden
gebilligt (Anlage 2-3.4).
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 31. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: