Sitzung: 14.09.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 610/682/2021
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom September 2020 entsprechend den in der
als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Juli 2021 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „F 1 Neuaufstellung II, 1. Teiländerung“ wird gem. § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch in der Fassung vom
Juli 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung
wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 10. August 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung: