Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom September 2020 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Juli 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan F 1 Neuaufstellung II, 1. Teiländerung“ wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom Juli 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 10. August 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung: