Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschläge:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom September 2020 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Juli 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der vorhabenbezogene Bebauungsplan F 1 Neuaufstellung II, 1. Teiländerung“ wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom Juli 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 10.08.2021, auf die verwiesen wird, wurde vom Vorsitzenden direkt zur Abstimmung gebracht, vgl. hierzu Tagesordnungspunkt 4.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl einstimmig dem Stadtrat, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.