Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und erteilte das Wort an Herrn Schmidt, Ordnungsamt.

 

Herr Schmidt gab anhand einer Power-Point-Präsentation einen Rückblick auf die letzte Sitzung des Mobilitätsausschusses und dem sich daraus ergebenden Arbeitsauftrag an die Verwaltung und den Mobilitätsausschuss. Er stellte die Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO, vulnerable Gruppen und medizinische Versorgung, vor.

Er hob hervor, dass ein Schwerbehindertenausweis grundsätzlich keine Legitimation für eine Ausnahmegenehmigung im Sinne der StVO darstelle. Jedoch gebe es aber auch hier Ausnahmen. Im weiteren Verlauf seines Vortrages erläuterte er die unterschiedlichen Parkausweise für Schwerbehinderte Personen. Des Weiteren erklärte er den Ausnahmetatbestand von Krankenfahrten.

 

Bei der medizinischen Versorgung müsse unterschieden werden zwischen Rettungsfahrzeugen und Privatfahrzeugen. In der weiteren Prüfung lässt die StVO aber keine Ausnahmen zu. Bei Apothekenlieferdiensten können nur in besonders dringlichen Fällen Ausnahmegenehmigungen erfolgen.

 

In den kommenden Sitzungen sollen weitere potenzielle Interessengruppen, wie soziale Dienste, Pflegedienst sowie die Versorgung hilfsbedürftiger Personengruppen vorgestellt werden.

 

Der Vorsitzende bedankte sich für die ausführliche Information.

 

Herr Wörle, Vertreter des Beirates für ältere Menschen, informierte, dass ab dem Jahr 2022 ein kostenloser Seniorenshuttle eingerichtet werden soll. Er bat darum zu berücksichtigen, dass Anfahrmöglichkeiten mit kurzen Wegen für die Senioren geschaffen werden sollten.

 

Frau Neumann, Bündnis 90/Die Grünen, lobte den Vortrag von Herrn Schmidt. Sie verstehe es als gelebte Teilhabe, wenn Vertreter von Beiräten in den Ausschüssen die Möglichkeit bekämen, sich zu äußern.

 

Herr Bakhtari bat darum auch die Ausnahmegenehmigung von Leichenwägen zu prüfen.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis. Der Vorsitzende bedankte sich, sicherte zu, die Vortragsunterlagen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen und schloss den Tagesordnungspunkt. Die Power-Point-Präsentation ist als Anlage dieser Niederschrift ebenfalls beigefügt.