Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2020 sowie

 

  1. die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020.

 

 


Der Vorsitzende übergab das Wort nach kurzer Einführung in den Tagesordnungspunkt an den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herrn Schlösser, der den Jahresabschluss 2020 sowie dessen erfolgte Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zusammenfassend darstellte.

 

Hierbei wies er darauf hin, dass auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 –wie schon in den Jahren zuvor seit Einführung der doppelten Buchführung- erneut gegen den in § 116 GemO i.V.m. § 9 GemHVO normierten Planungsgrundsatz der sorgfältigen Schätzung von Erträgen und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen verstoßen worden ist.

 

Zu dieser Problematik sowie zu anderen Themen hatte das Ausschussmitglied Eisold der Verwaltung bereits im Vorfeld der Sitzung einen umfassenden Fragenkatalog zukommen lassen, der dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

 

Die Fragen wurden durch Herrn Schlösser, dem Leiter der Kämmereiabteilung, Herrn Siegrist, sowie dessen Stellvertreter, Herrn Hans, ausführlich und auf Nachfrage auch zufriedenstellend beantwortet.

 

Hervorzuheben sind hierbei die Ausführungen von Herrn Siegrist, dass es nach intensiven Gesprächen mit allen Fachämtern der Verwaltung und eingehender Sensibilisierung für die Problematik sowie Konsolidierungsgesprächen mit dem Stadtvorstand gelungen sei, für das Haushaltsjahr 2022 einen Verwaltungsentwurf zu präsentieren, der im Ergebnishaushalt nun (lediglich) noch mit einem Minus von ca. 3,6 Mio Euro abschließt. Damit wird die Hoffnung verbunden, dass dieser Entwurf nunmehr dem künftigen Endergebnis wesentlich realitätsnäher sein wird als dies in den vergangenen Haushaltsjahren zwischen Planung und Endergebnis der Fall war.

 

Zur Frage nach den bisherigen Gesamtkosten der Corona-Pandemie teilte er mit, dass sich diese durch Mindererträge (u.a. bei den Parkgebühren, Sondernutzungsgebühren und vor allem der Gewerbesteuer) sowie Mehrausgaben (u.a. durch Zusatzbusse) auf einen Betrag von ca. 16 bis 18 Mio Euro summieren.

 

Zur Frage eines Benchmarkings unter den Kommunen erklärte er, dass sich ein solches in der öffentlichen Verwaltung ob der unterschiedlichen Strukturen schwierig gestalte und daher bisher nicht etabliert worden sei. Die mit Einführung der Doppik angestrebte Vergleichbarkeit der Kommunen wurde tatsächlich bis heute nicht erreicht.

 

Nachfolgend wurden weitere Fragen aus der Mitte des Ausschusses beantwortet.

 

Herr Schlösser teilte dem Ausschuss im Anschluss daran mit, dass die Rechnungsprüfung insgesamt zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Jahresabschluss 2020 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage darstellt. Er schlug dem Ausschuss daher vor, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen.

 

Der Ausschuss schloss sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes an und empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 11 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag.