Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschläge:

a)       Der Werksausschuss nimmt die aktuelle Planung zum Bau von bezahlbarem Wohnraum an der Haardtstraße/Erlenbachstraße zur Kenntnis.

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmt dieser Planung und den hierbei erfolgten Abweichungen zum baurechtlichen Rahmenplan „Haardtstraße“ zu. 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements (GML) vom 17.11.2021 auf, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und informierte, dass Herr Götz im Folgenden auf die wesentlichen Punkte eingehen und eine Filmsequenz zeigen werde. Erfreulicherweise sei nun der stadteigene Wohnungsbau möglich und ein Großprojekt stehe in der Haardtstraße bevor. Die hiesige Beschlussfassung werde sich daher mit den Abweichungen zum baurechtlichen Rahmenplan beschäftigen.

 

Herr Götz kommentierte die Filmsequenz, die das Bauprojekt mit seinen drei Gebäuden und den Laubengängen sowie der beabsichtigten Fassadenbegrünung zeigte. Die Erschließung der insgesamt 39 Wohnungen werde über den Innenhof erfolgen. Von den 39 Wohnungen werden 33 Wohneinheiten öffentlich gefördert sein. Die Penthousewohnungen hingegen sollen frei finanziert werden. Die Dächer werden begrünt und mit Photovoltaikanlagen versehen. Die Wärmeversorgung solle über Wärmepumpen gewährleistet werden.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Götz und ergänzte, dass die beabsichtigte Mischfinanzierung unter Einbezug der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) der Stadt helfe, den städtischen Wohnungsbestand zu mehren.

 

Herr Kamplade ging auf die baurechtlichen Aspekte des Bauprojekts ein. Das Bauvorhaben werde in einem unbeplanten Innenbereich errichtet, für den es keinen Bebauungsplan gebe. Eine Beurteilung des Bauvorhabens erfolge somit aufgrund § 34 BauGB, nach dem das Vorhaben planungsrechtlich genehmigungsfähig sei. Darüber hinaus sei der baurechtliche Rahmenplan Maßstab für die Genehmigung – hier bestehe eine Selbstbindung des Rates. Von diesem Planungsinstrument werde in folgenden Punkten abgewichen: Gebäudeart (Zeilenbebauung anstatt Punkthaus), Baufluchten und Ausnutzung der Fläche (bzgl. Penthousenutzungen).

 

 

Weiteren Erläuterungsbedarf gab es seitens der Ausschussmitglieder nicht, so dass der Vorsitzende in die Beschlussfassung leiten konnte.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte einstimmig bei einer Enthaltung für den nachfolgenden Beschlussvorschlag b).