Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmt folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G1, Landau Südwest, 2. Teiländerung zu o.a. Bauvorhaben zu:

 

1.Überschreitung der Baugrenzen mit Loggien

2. Überschreitung der Baugrenzen mit Nebenanlagen

 

Dem Befreiungsantrag hinsichtlich der Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhen (Ziffer 3) wird nicht zugestimmt.


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 03.02.2022, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, auf und übergab das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade berichtete, dass nun der Bauantrag für die Wohngebäude auf dem ehemaligen Hofmeister-Areal vorliegen würde und es sich hierbei um sechs Punkthäuser über einer Tiefgarage handele. Die Genehmigungsplanung entspreche zwar dem Vorentwurf, dennoch gebe es drei Abweichungen zum gültigen Bebauungsplan. Herr Kamplade erwähnte, dass die Verwaltung oft mit dem Bauherrn im Gespräch gewesen sei und somit viele Punkte im Vorfeld geklärt werden konnten. Letztlich seien drei Punkte übriggeblieben, über deren Befreiung nun zu beschließen wären. Die Verwaltung empfehle zwei von drei Punkten zuzustimmen. Zum einen handele es sich um die Errichtung von Loggien bei den vier Gebäuden im westlichen Grundstücksbereich, die die Baugrenzen geringfügig überschreiten, und zum anderen um die Unterbringung von Nebenanlagen, die nur zu 90 % im Baufenster untergebracht werden können, um letztlich eine weitere Wohneinheit errichten zu können. Dem dritten Abweichungsgesuch des Bauherrn hinsichtlich der Überschreitung der Gebäudehöhe um 0,5 m solle nach Ansicht der Verwaltung nicht gefolgt werden, da die Gesamtgebäudehöhe durch geringfügige Reduzierung des Geschosshöhen insgesamt so angepasst werden kann, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold fand Herrn Kamplades Darstellungen gut und ließ sich von Herrn Kamplade anhand einer Visualisierung die Balkone bzw. Loggien zeigen.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth könne mit den von der Verwaltung empfohlenen Befreiungen „gut leben“, da diese auch den späteren Bewohner:innen Lebensqualität geben würden. Hinsichtlich der Parkplatzbedarfsermittlung hatte Herr Freiermuth eine Rückfrage zum herangezogenen Faktor von deutlich weniger als 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit. Dies sei geringer als üblich und er würde gerne die Gründe dafür erfahren.

 

Herr Kamplade bestätigte, dass unter anderem aufgrund des geförderten Mietwohnungsbaus ein reduzierter Stellplatzbedarf ermittelt wurde. Rechnerisch liege daher der Faktor Stellplatz je Wohneinheit bei 1,1 bzw. 1,2. In den vorgelegten Bauplänen seien jedoch mehr Stellplätze verzeichnet. Herr Kamplade gehe davon aus, dass der Bauherr entsprechend den Bedarfen Parkraum vorhält und ggf. auch auf Car-Sharing-Modelle zurückgreift.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel signalisierte seine Zustimmung zu den Befreiungen und zur Sitzungsvorlage der Verwaltung. Das Gut „Grund/Boden“ sei rar, weshalb die Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit durch die Befreiung bei den Nebengebäuden zu begrüßen sei.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beschloss einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag.