Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 23.02.2022, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, auf und übergab das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade berichtete, dass für das prägnante Wohngebäude im Außenbereich vor längerer Zeit bereits eine bauliche Entwicklung hinsichtlich der Errichtung von Erweiterungsbauten vorgestellt wurde. In der Zwischenzeit hätten sich allerdings die Planungen des Bauherrn zerschlagen und eine neuere Planung wurde beim Stadtbauamt eingereicht. Aus baurechtlicher Sicht handele es sich um einen Fall des „erweiterten Bestandsschutzes“ im Außenbereich, der nach § 35 BauGB bewertet werden könne und zulässig sei. Es werde seitens des Bauherrn beabsichtigt, „normale“ Wohnungen zu errichten und keine Landwirtschaft zu betreiben. Der Ausbau des Dachgeschosses solle mit zwei Gauben als einziger sichtbarer Eingriff in die Bausubstanz ausgeführt werden.

Zu guter Letzt teilte Herr Kamplade mit, dass der Ortsbeirat Dammheim bereits über das Bauvorhaben informiert wurde und keine Einwände vorgebracht wurden.

 

Ausschussmitglied Herr Maier bestätigte, dass der Ortsbeirat über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt wurde und alle Rückfragen von der Verwaltung geklärt wurden.

 


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Erläuterungsbedarf, so dass der Vorsitzende im Anschluss die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte.