Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschläge:

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom April 2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom Februar 2022 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom April 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2022 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der Bebauungsplan „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Februar 2022 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 21.02.2022 ein, auf die verwiesen wird, und erwähnte, dass der Bebauungsplan für den Stadtteil Queichheim schon länger in Bearbeitung sei. Frau Letz werde im Folgenden die neuesten Entwicklungen und Ergebnisse in einer Präsentation vermitteln - bevor der Satzungsbeschluss gefasst werde.

 

Frau Letz ordnete das Wohn- und Mischgebiet in Queichheim anhand eines Lageplans räumlich ein. Es soll ein Neubaugebiet mit angemessener Dichte entstehen, die sich an der restlichen Bebauung der angrenzenden Wohngebiete orientiere. Weitere Themen wie die Regenwasserbewirtschaftung und die verkehrliche Erschließung unter Berücksichtigung der Entlastung der Zufahrten waren wesentliche Bestandteile des Abwägungsprozesses. Auch die Landauer Solarrichtlinie wurde bei den Festsetzungen berücksichtigt.

 

Der Vorsitzende freute sich über das auf der Zielgerade befindliche Vorhaben und eröffnete die Fraktionsrunde.

 

Ausschussmitglied Herr Baur bezeichnete die Entwicklungen des Baugebietes „Südlich Breiter Weg“ als boden- und ressourcenschonend, was zu begrüßen sei.

 

Ausschussmitglied Herr R. Eichhorn blickte in das Jahr 2010 zurück und erwähnte, dass die mittlerweile zweite Teiländerung des Bebauungsplanes „D9“ aufgrund der Stellungnahmen der Träger:innen Öffentlicher Belange erforderlich war. Die Reduzierung von anfangs 130 geplanten Wohneinheiten auf nunmehr 100, von denen wiederum im ersten Bauabschnitt 45 bis 50 Wohneinheiten realisiert werden sollen, war für Herrn Eichhorn unklar. Wie sehe das weitere Verfahren aus? Werde es mehrere Bauabschnitte geben?

 

Frau Letz erklärte, dass der ursprüngliche rechtskräftige Bebauungsplan Wohneinheiten auf etwa 50 % der Flächen vorsah. Nun wurden auch Flächen für eine Wohnnutzung vorgesehen, die ursprünglich nicht überbaut werden konnten. Weitere Anpassungen wurden wegen den Versickerungsmaßnahmen und aufgrund der Maßgabe der Nachverdichtung notwendig.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel stand dem Baugebiet positiv gegenüber. Die Stadt benötige dringend mehr Wohnraum, weshalb er sich auch über die nun deutlich erhöhte Anzahl der möglichen Wohneinheiten freute.

 

Ausschussmitglied Herr Maier fragte nach dem Abstimmungsergebnis des Ortsbeirats Queichheim vom 10.03.2022.

 

Frau Letz antwortete Herrn Maier, dass der Ortsbeirat Queichheim den Beschlussvorschlägen der Verwaltung mehrheitlich zustimmte.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth begrüßte ebenfalls das neue Baugebiet. Gut sei zudem, dass die Umsetzung der Solarrichtlinie auf der Nordseite der Dachflächen herausgenommen wurde.

 

Ausschussmitglied Herr Niederberger signalisierte seine Zustimmung zur Sitzungsvorlage. Begrüßenswert sei, dass der Hochwasserschutz geregelt ist.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt werde der Sitzungsvorlage zustimmen und fasste zusammen, dass die zweite Teiländerung unter anderem wegen dem Wegfall der Kleingärten zugunsten der Wohnbebauung nötig werde.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann stimme generell Themen in Bezug auf „Nachverdichtungen“ gerne zu und begrüßte die Sitzungsvorlage.

 

Da sich keine weiteren Wortmeldungen ergaben, konnte der Vorsitzende in die Beschlussfassung leiten.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl im Anschluss dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.