Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Befangen: 2

Beschlussvorschlag:

1.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom April 2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom Februar 2022 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom April 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2022 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.      Der Bebauungsplan „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Februar 2022 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

 


Ortsvorsteher Doll begrüßte die Sachbearbeiterin, Frau Letz, der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung.

 

Sie gab die Sitzungsvorlage der Abteilung vom 21.02.2022 bekannt.

 

Zahlreiche Stellungnahmen gingen bei der Verwaltung zum Neubaugebiet „Südlich Breiter Weg“ im Rahmen der Offenlage ein. Ausführlich erläuterte sie diese.

 

Jede Fraktion nahm in einer Fragerunde Stellung zum geplanten Neubaugebiet. Es wurden Fragen zur Entwässerung, dem Verkehrsaufkommen, der Verkehrsführung, der Dachgestaltung, dem Baustellenverkehr, zum Baufenster und zur Baukontrolle gestellt.

 

Die Mitarbeiterin der Verwaltung beantwortete die Fragen umfangreich.


Herr Prokop und Herr Krage nahmen gemäß § 22 Gemeindeordnung an der Abstimmung nicht teil. Das Gremium beschloss mehrheitlich bei 11 Zustimmungen und drei Ablehnungen mehrheitlich die Sitzungsvorlage.