Sitzung: 22.03.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/700/2022
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des
Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung,
Südlich Breiter Weg“ vom April 2021 entsprechend den in der als Anlage 4
beigefügten Synopse vom Februar 2022 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „D9-Änderung, 2. Teiländerung, Südlich Breiter Weg“ vom April 2021
entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2022
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der
Bebauungsplan „D9-Änderung, 2. Teiländerung,
Südlich Breiter Weg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Februar
2022 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem
Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 21. Februar 2022, auf die hingewiesen wird.
Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden