Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschläge:

 

1.    Eine Überquerungshilfe zwischen den Einmündungen Eckenerstraße und Richthofenstraße ist auf Grund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Als Alternative wird einer Überquerungshilfe direkt nördlich der Einmündung der Bodelschwinghstraße zugestimmt.

 

2.    Einer weiteren Überquerungsmöglichkeit als Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zwischen der Einmündung der Nordparkstraße und dem Zooeingang wird zugestimmt.

 

3.    Eine Tempo 30 Regelung im nördlichen und mittleren Teil der Hindenburgstraße ist rechtlich nicht möglich. Im südlichen Teil am MSG wird der Prüfung von Tempo 30 zugestimmt.  

 

4.    Ein Kreisverkehr in der Einmündung Hindenburgstraße/Zeppelinstraße wird auf Grund der fehlenden Fläche abgelehnt.

 

5.    Eine „Rechts vor Links“ Regelung an den Einmündungen der Immelmannstraße, Eckenerstraße, Richthofenstraße, Boelkestraße und Bodelschwinghstraße wird auf Grund des Linienbusverkehrs und der zusätzlichen Lärm- und Abgasbelastung abgelehnt.

 

 


Herr Bernhard führte aus, dass die Hindenburgstraße für einen Kreisverkehr, vergleichbar der des An 44, nicht über eine ausreichende Breite verfüge. Mit einem Außendurchmesser von 17 Metern müsse in das Zoogelände eingegriffen werden. Auch bei einer Verschiebung nach Süden, müsste eine dort vorhandene Baumgruppe weichen. Mangels Platz wurde daher eine Kreisverkehrlösung ausgeschlossen. Aus diesem Grund empfehle man einen weiteren Zebrastreifen im Bereich des Zooeingangs sowie die Aufstellung eines Stoppschildes in der Zeppelinstraße.

 

Da es sich bei der Hindenburgstraße um eine Vorrangroute für den motorisierten Verkehr handle, lehne man eine Rechts-vor-Links-Regelung ab. Ein ständiges Anhalten und Anfahren wäre mit erhöhtem Lärm und Abgasausstößen verbunden und für den dort verlaufenden Busverkehr müsse ein weiterer Zeitfaktor eingeplant werden.

 

Herr Schmidt erklärte, dass der Zugang des Bethesda zur Bodelschwinghstraße führe und somit keine Voraussetzung für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Hindenburgstraße vorliege. Auch die Zooschule sei nach dem strengen Kriterienkatalog der StVO keine Ausnahme von der regulären Geschwindigkeitsregelung abzuweichen.

 

Es gebe die Möglichkeit in Höhe der Schule das Gefahrenschild „Kinder“ durch ein Tempo-30 Schild zu ergänzen. Auch wenn hier nicht schnell gefahren werde, sei dies dennoch sinnvoll und es müsse von Montag bis Freitag 7 Uhr bis 18 Uhr die reduzierte Geschwindigkeit eingehalten werden.

 

Frau Rocker hatte den Eindruck, dass nur ein Teil der Argumente nachvollziehbar sei und andere passend gemacht würden. Sie sah die Möglichkeit eines Dreiarmigen-Kreisels durch Versetzung in städtische Grundstücke und Entfernung einzelner Bäume und bat dies nochmals zu überdenken.

Aufgrund des Andrangs am Zooeingang sei ein Zebrastreifen nicht ausreichend.

Die Prüfung der Tempo 30-Zone sei ihrer Meinung nach möglich. Die Verwaltung müsste die Gefahrenlage als Ermessensentscheidung festlegen.

 

Herr Gerig bat ebenfalls um nochmalige Prüfung, ob der Zoo als Voraussetzung einer Tempo 30 Zone gesehen werden könne.

 

Der Vorsitzende bot an, mit Zustimmung des Ausschusses beim LVM und BVM die Aufnahme des Zoos in den Kriterienkatalog der StVO aufzunehmen.

 

Herr Bakhtari bat ebenso um Überprüfung, ob der Kreisel in die Baumreihe eingefügt werden könnte.

 

Herr Bernhard teilte mit, dass dies grundsätzlich möglich sei. Da es sich dann um eine größere Investition handle, müsse dies erst im Haushalt in der Finanzplanung und in den Investitionsmaßnahmen aufgenommen werden.

 

Herr Casella meinte, dass die vorgelegte Maßnahme ein guter Anfang sei, aber noch weitere folgen müssten.

Er erkundigte sich, ob der bestehende Zebrastreifen erhalten bliebe, wenn der zweite komme oder ob dieser Richtung MSG verschoben werden könne.

 

Herr Bernhard antwortete, wenn der neue Zebrastreifen gut angenommen werde, könne man überlegen, ob man den ursprünglichen entfernt.

Frau Brunner widersprach bezüglich der Tempo 30 Zone, dass es diese in der Annweilerstraße gebe, obwohl weder Schule noch Kindergarten vorhanden seien. Sie mahnte, dass die Verwaltung lediglich beraten dürfe, es jedoch die Entscheidung der Politik vorbehalten sei. Den ersten kleinen Schritten werde man jedoch zustimmen.

 

Die Herren Bernhard und Schmidt entgegneten, dass die Verwaltung keine Entscheidung gegen geltendes Recht zulassen dürfe.

 

Nach wiederholter Wortmeldung ohne Rederecht, verwarnte der Vorsitzende Frau Brunner, sie bei der nächsten Unterbrechung schrittweise des Saales zu verweisen.

Frau Brunner verließ daraufhin vorzeitig die Sitzung.

 

Frau Brunck bat um Berücksichtigung, dass ein Minikreisel kein sicherer Übergang für Menschen mit Beeinträchtigungen sei. Ein Stoppschild in der Zeppelinstraße sei eine sehr gute Maßnahme.

 

Herr Eisold war der Meinung, man müsse mehr Mut haben. Wer solle gegen die Einschränkung einer 30er Zone klagen. Richterrecht könne auch mal anders entschieden werden.

 

Herr Bernhard äußerte, man könne keine Entscheidung treffen gegen einen klar vorgegebenen Kriterienkatalog, nur, weil keiner klagen werde.

In Dammheim gab es bereits so einen Fall.

 

Herr Schmidt klärte auf, dass dies ab Sommer Einfluss auf Verwarnungen im fließenden Verkehr haben werde. Wenn die Grundlage der Verwarnung fehlerhaft sei, müssten alle wieder zurückgenommen werden.


Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, stimmte der Mobilitätsausschuss bei einer Enthaltung einstimmig folgenden Beschlussvorschlägen zu.