Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschläge:

 

1.              Für das in der Anlage 2 umgrenzte Gebiet werden die in Anlage 1 dargestellten städtebaulichen Zielsetzungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch als „Ergebnis einer von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Planung“ beschlossen und dienen im bezeichneten Gebiet als Grundlage zukünftig aufzustellender Bauleitpläne.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt eine Übereinstimmung eingereichter Antragsunterlagen für eine Bebauung des in Anlage 2 dargestellten Gebiets mit den unter Beschlussvorschlag Nr. 1 beschlossenen städtebaulichen Zielsetzungen herbeizuführen.

 

3.              Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „F3e Neuaufstellung, 1. Teiländerung" vom 12.07.2016 (Sivo 610/419/2016) wird aufgehoben (Anlage 3).

 

4.              Für das in der Anlage 2 umgrenzte Gebiet im Bereich Fichtenstraße/ Berliner Straße (Gemarkung Landau) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „F3e Neuaufstellung, 1. Teiländerung Fichtenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 und § 13a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.              Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Basis des vorliegenden Antrages, aber auf der Grundlage eines im Sinne der in Anlage 1 formulierten Zielsetzungen überarbeiteten Konzeptes, durchzuführen.

 

6.              Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Hirsch leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 13.06.2022 ein, auf die verwiesen wird, und berichtete, dass der Investor sich nicht den Auffassungen der Verwaltung über die zukünftige Nutzung des Grundstücks anschließen konnte. Bereits heute gebe es eine hohe Bebauungsdichte im Horstgebiet und ein sensibler Umgang mit dem gegenständlichen Grundstück sei geboten. Die Verwaltung habe diese Sensibilität und die städtebaulichen Ziele zu Papier gebracht. Frau Weinbach werde im Folgenden über das Vorhaben des Investors berichten und die Unterschiede zwischen den Vorstellungen des Investors und den Vorstellungen der Stadtverwaltung herausstellen.

 

Frau Weinbach erklärte anhand eines Schaubildes die Planungen des Investors. Es handele sich bei dem Areal um ein Wohngebiet, das keine gewerbliche Nutzung ermöglicht. Allerdings sei denkbar, dass ein Kleingewerbe z.B. für den Alltagsbedarf einvernehmlich mit dem Investor zugelassen werden könnte. Mithilfe des Schaubilds zeigte Frau Weinbach die Höhen der einzelnen Baukörper und deren unterschiedliche Staffelungen. So sei beispielsweise seitens des Investors beabsichtigt, im nördlichen Grundstücksbereich nur zweigeschossig zu bauen. Des Weiteren ging Frau Weinbach auf die Abstandsflächen und die beabsichtigte Wohnungstypologie ein. Der Investor plane mit einem breiten und gemischten Wohnungsangebot. Ein großer Grünstreifen im östlichen Grundstücksbereich sowie ein Spielplatz in der Mitte mit Bepflanzungen werden seitens des Investors im Konzept vorgesehen. Die Verkehrsanbindung solle über die Fichtenstraße erfolgen.

Zu guter Letzt berichtete Frau Weinbach, dass die größte Differenz der Verwaltung mit dem Investor hinsichtlich der Bebauungsdichte (Wohneinheiten je Hektar) bestünde. Der Investor plane mit 140-160 Wohneinheiten je Hektar, die Stadt hingegen sehe maximal 100 Wohneinheiten je Hektar vor. Hier müsse der Investor noch deutlich seine Konzeption anpassen, um zu einer Übereinkunft der Zielsetzungen zu kommen.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski begrüßte an sich die Entwicklung und auch, dass die Verwaltung eine Auflockerung der Planung anstrebt. Für die weiteren Gespräche mit dem Investor bat Frau Saßnowski darum, keine Stadtvillen in dem Areal zuzulassen. Auch werde sich Frau Saßnowski dafür einsetzen, dass das Areal autofrei bleibt.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel sprach sich zwar für eine Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung aus, sah allerdings im vorliegenden Projekt eine zu dichte Bebauung. Auch sehe er die verkehrliche Anbindung als schwierig an. Insgesamt beurteilte er und die CDU-Stadtratsfraktion die Bebauung als zu dicht. Es sei wichtig, Wohnraum zu schaffen. Jedoch müsse hierbei auch auf die Wohn- und Lebensqualität der Menschen geachtet werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold fragte nach den Höhenbeziehungen der Baukörper zu den angrenzenden Wohngebäuden. Sei eine Verschattung der umliegenden Bestandsgebäude zu erwarten? Wie verhalte sich die Höhenbeziehung zu den Gebäuden in der Berliner Straße?

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth sah sich bestätigt, dass eine Innenentwicklung nicht immer optimal sei – auch, wenn sie einer Außenentwicklung vorzuziehen sei. Im vorliegenden Beispiel sei der Investor „über das Ziel hinausgeschossen“ und Herr Freiermuth könne sich vorstellen, dass die Rendite für den Investor im Vordergrund stehe.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann werde der Beschlussvorlage und der Haltung der Verwaltung zustimmen. Wie verhalte sich die Verschattung der Gebäude?

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt fragte nach der baulichen Dichte im übrigen Horstgebiet.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel könne den Entwurf des Investors nicht befürworten. Zum besseren Verständnis stellte Herr Löffel klar, dass es die Verwaltung eine Dichte von 140-160 Wohneinheiten je Hektar ablehne und stattdessen eine Dichte von bis zu 100 Wohneinheiten je Hektar zulassen würde.

 

Der Vorsitzende bestätigte, dass die vorgelegte Planung des Investors in der derartigen Form nicht abgesegnet oder befürwortet werden könne.

 

Herr Kamplade nannte die aktuellen Dichtewerte des Horstgebietes. Diese liegen momentan bei 60-70 Wohneinheiten je Hektar. Neben der beabsichtigten Dichte müssen auch die Gebäudetypologien sowie die Gebäudehöhen betrachtet werden. Es könnten beispielsweise die Stadtvillen in Mehrfamilienhäuser umgewandelt werden. Letztlich erwähnte Herr Kamplade, dass es kein Recht auf freie Sicht gebe, dennoch dürfe nicht der Eindruck des „Erdrückens“ aufkommen. Dies würde zu weiteren Konflikten mit der Anwohnerschaft führen. Letzteres nahm Herr Kamplade auch zum Anlass, um den Ausschuss über ein Schreiben von etlichen Anwohner:innen zu informieren, das vor Sitzungsbeginn beim Stadtbauamt eintraf. Insbesondere die beabsichtigte Bebauungsdichte des Investors hin zur Berliner Straße werde in diesem Schreiben von den Anwohner:innen hinterfragt. Die Bedenken der Anwohner:innen werden entsprechend in die frühzeitige Beteiligung mit aufgenommen und berücksichtigt. Allerdings stellte er auch klar, dass Nachbar:innen sich nicht auf ein Recht für ein schattenfreies Grundstück beziehen können. Die Höhen und Abstände der neuen Gebäude müssten aber auf die umliegende Bebauung Rücksicht nehmen.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Hauptausschuss und dem Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.