Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „WH 4, An den Finkenwiesen“ vom 12.05.2022 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan „WH 4, An den Finkenwiesen“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 31.08.2022 (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 2. September 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Emmerich erklärte, dass die LINKE-Stadtratsfraktion gegen die Vorlage stimmen werde. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 36 Ja- und 2 Nein-Stimmen: