Der Vorsitzende beendete den Tagesordnungspunkt und dankte den Bauherren und Planern für die frühzeitigen Darstellungen. Im Anschluss erklärte er die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.

 


Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 07.11.2022, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, auf. Er begrüßte die Vertreter des Projekts: Herrn Stephan Pflumm (Geschäftsführer PHOENIX Living GmbH), Herrn Mischa Bosch (Geschäftsführer Mäckler Architekten GmbH), Herrn Thorsten Pluntke (Projektmanager PHOENIX Living GmbH) und Herrn Stefan Feld (Architekt Mäckler Architekten GmbH). Sodann übergab er das Wort zunächst an Herrn Pflumm.

 

Herr Pflumm leitete in die von Herrn Bosch vorbereitete Präsentation ein und bezeichnete die Revitalisierung des ehemaligen Postgebäudes als das „Erwecken aus dem Dornröschenschlaf“.

 

Herr Bosch fuhr mit dem Vortrag fort und zeigte ein altes Bild des Gebäudes aus den 1920er Jahren. Die heutige Situation sei „verbaut“ und Ziele der Projektentwickler und Bauherren seien zum einen die Bausubstanz aus den 1920er Jahren zu erhalten und zugleich das historische Erscheinungsbild weitestgehend wiederherzustellen. Die in dem Gebäude untergebrachte Postbankfiliale werde an dem Standort bleiben; der restliche Gebäudeteil werde Retail und Läden erhalten. Hierbei werde es zwei Gewerbeeinheiten im östlichen Gebäudeteil geben. Insgesamt plane der Bauherr neben der Unterbringung von Gewerbeeinheiten auch die Errichtung von etwa 26 Wohneinheiten, die zwischen zwei und vier Wohnräumen erhalten sowie in Bezug auf die Wohnfläche bei ca. 60 bis 100 qm liegen sollen. Hinter den Fensteröffnungen sollen zudem Loggien errichtet werden.

Das Gebäude befinde sich an einer repräsentativen Stelle und knüpfe an ein historisches Gefüge in der Stadt an. Beabsichtigt sei, die Gauben, wie auf alten Ansichten dargestellt, wieder anzubringen und moderne Fenster einzubauen. Hierbei werde auf eine Verträglichkeit mit dem Denkmalschutz geachtet. Der Sockelbereich werde Treppen erhalten, die sich in das Ensemble einfügen werden.

Herr Bosch ging im weiteren Verlauf der Vorstellung auf den Wirtschaftshof im hinteren Grundstücksteil ein. Dieser werde für die zukünftige Nutzung nicht mehr benötigt und werde kleinere Nebengebäude und einen Durchgang für Fuß- und Radverkehr erhalten.

 

Der Vorsitzende dankte den Vortragenden für die Präsentation eines wichtigen Gebäudes, das bald neue Strahlkraft erhalten werde.

 

Herr Kamplade bezeichnete den Vortrag als prägnant und hilfreich zur weiteren Einordnung. Er lobte das Vorhaben und begrüßte die Aufgeschlossenheit der Bauherren, die einen ressourcenschonenden sowie nachhaltigen Umbau beabsichtigen. Das relativ kleine Projekt sei dennoch bedeutsam für die Stadtplanung und als „Leuchtturm“ anzusehen.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel zeigte sich über den behutsamen Umgang mit der Immobilie erfreut. Es sei toll, dass das Gebäude in den alten Zustand mit Gauben etc. versetzt werde. Herr Löffel erkundigte sich, ob die Wohneinheiten veräußert werden oder im Bestand der Eigentümer bleiben sollen.

 

Ausschussmitglied Frau Rocker sprach von einem gelungenen Konzept, das schön herausgearbeitet wurde. Ihr war bewusst, dass aufgrund des § 34 BauGB keine Anwendung der Richtlinie für den sozialen Wohnungsbau zum Tragen komme. Würde denn der Bauherr ggf. freiwillig sozialen Wohnungsbau errichten?

Frau Rocker merkte an, dass die Gestaltungssatzung, die für das Grundstück herangezogen werde, aus dem Jahr 2013 stamme. Seitdem wurden die Ansprüche an den Klimaschutz immer höher, eine Anpassung der Satzung erfolgte allerdings bislang noch nicht. Könnte sich der Bauherr dennoch vorstellen, Photovoltaikanlagen auf den Dächern anzubringen?

 

Beratendem Ausschussmitglied Herrn Scherrer gefiel das Projekt. Die gut zugänglichen Fahrradabstellplätze seien positiv zu werten. Ein Abstellraum im Untergeschoss, z.B. für Gehhilfen oder Kinderwägen, sei jedoch als kritisch anzusehen. Dies sei zu „kompliziert“.

 

Herr Pflumm nahm Bezug auf die gestellten Fragen und erwähnte, dass die Wohnungen im Bestand gehalten werden. Zudem habe man sich entschieden, keine öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten. Die Richtlinien für ein KfW EE Gebäude werden aufgrund der Eigenschaft „Denkmal“ eingehalten, was dann auch bei der Heizungstechnik Berücksichtigung finden werde. Photovoltaikanlagen seien momentan nicht geplant.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann merkte an, dass ihr die seitlichen Gauben zum Teil „Bauchschmerzen“ bereiten würden.