Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von Parkgebühren“ als Satzung.

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 15. Dezember 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Beigeordneter Hartmann erläuterte die Vorlage. Es gebe die Notwendigkeit eines Haushaltsausgleichs, aber keine Mehrheit im Rat für eine Realsteuererhöhung. Allerdings gehe es nicht nur ums Geld, sondern auch um fachliche Aspekte, das Parkraummanagement neu zu regeln. Eine entscheidende Frage sei der Umschlag bei den Parkplätzen. Man habe größere Parkquartiere gebildet. In der Südstadt gebe es 1.400 Stellplätze, in der Innenstadt 1.200. Natürlich gebe es auch noch schwierigere Ecken. Aber man habe auch die Nutzung privater Stellplätze verbessert. Die Parksituation habe sich insgesamt entspannt, aber nicht im Umfeld des Krankenhauses und der Innenstadt. Mit dieser Vorlage schlage man vor, weitere neue Quartiere ins Parkraummanagement hinzuzunehmen und zwar im Bachviertel, im Löhl und im Prießnitzweg. Man wolle die Möglichkeit haben, in den nächsten Jahren flexibel zu reagieren. Die Gebühren, die man hier verlange, seien eine Reduktion der Subventionierung. Ein öffentlicher Parkplatz koste die Allgemeinheit Geld. Steuern und Gebühren aber würden diese Infrastrukturkosten nicht decken.     


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 25 Ja- und 15 Nein-Stimmen: