Beschlussvorschlag:

Die Ergebnisse der Lärmkartierung zum landesweiten Lärmaktionsplan 2024 werden zur Kenntnis genommen und der Stellungnahme zugestimmt

 


Herr Bernhard informierte, dass das Landesamt für Umwelt derzeit die Fortschreibung des Lärmaktionsplans durchführe. Die Lärmkartierung und die Lärmuntersuchung wurden fortgeführt und seien inzwischen abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden mittels Tabellen und Karten dargestellt. Auf dieser Grundlage müsse die Verwaltung Maßnahmen bei erhöhten Lärmwerten treffen. Diese Vorschläge werden als Maßnahmenkatalog eingereicht. Aus dem gehe hervor, wie man in den nächsten Jahren dem Lärm entgegenwirken wolle.

 

Frau Albrecht sagte, dass bei der letzten Lärmaktionsplanung kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen aufgelistet gewesen seien. Sie fragte, ob es hierzu ebenfalls Überlegungen gebe. Des Weiteren erkundigte sie sich, ob die Verwaltung die Einrichtung von Tempo 30 verstärkt im Fokus habe, um Lärm zu reduzieren. Diese Möglichkeit sei bisher nicht so häufig umgesetzt worden.

 

Herr Bernhard antwortete, dass die Maßnahmen, die bereits bekannt seien, aufgelistet seien.

Für die Straßen, die stark über den Grenzwerten liegen, müsste vom Land nochmals eine separate Lärmberechnung erfolgen, um ggf. Tempo 30 aus Lärmschutzgründen anzuordnen. Im Jahr 2019 lag keine Straße in Landau über dem kritischen Wert, daher wurde bisher in Landau keine Tempo 30 Regelung aus Lärmschutzgründen eingerichtet.

 

Im gesamten Stadtgebiet sind bereits große flächendeckende Tempo-30 Zonen eingerichtet, außerdem gibt es einige streckenbezogene Tempo 30 Abschnitte im Bereich von Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen.


Der Mobilitätsausschuss stimmte einstimmig dem Beschlussvorschlag zu.