Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 39, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

der Antrag der FWG-Stadtratsfraktion vom 30. März 2011, das Grundstück Fl.Nr. 5076/12 in der Gemarkung Nußdorf zu 19.396 m² an die Bundesrepublik Deutschland zu einem Kaufpreis von 5,00 €/m² sofort zu verkaufen, wird abgelehnt.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der FWG-Stadtratsfraktion vom 30. März 2011, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Volkhardt begründete den Antrag. Es gehe hier weder um Pro und Contra

B 10, noch um die laufenden Koalitionsverhandlungen in Mainz. Beim Beschluss, zum Verkauf dieses Grundstücks das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abzuwarten, sei man davon ausgegangen, in jedem Fall 5 Euro/qm zu erhalten. Durch die Mitteilung des Landesbetriebs Mobilität sei diese Sachlage jetzt obsolet. Das Land habe mitgeteilt, dass man nach einer Entscheidung des OVG nur noch 4,60 Euro/qm erhalten werde. Dies mache für den Haushalt ein Minus von und 7.000 Euro aus. Bei einer Enteignung bekäme man sogar nur 3,80 Euro/qm, dies wären noch mal 24.000 Euro weniger.

Auch wenn die B 10 möglicherweise nicht komme, könne man das Grundstück dennoch möglicherweise verkaufen. Die Chance, 100.000 Euro für den Haushalt zu vereinnahmen, sollte man sich nicht entgehen lassen. Vom Oberbürgermeister werde immer wieder die schlechte Haushaltslage betont. Dann vermisse man beim OB aber die nötige Konsequenz, wenn man hier auf Einnahmen verzichte.

Vom Antrag der Grünen auf Absetzung dieses Antrages sei man sehr enttäuscht. Auch wenn dies rechtlich vielleicht möglich sei, mache man so etwas untereinander einfach nicht. Dies sei ein beispielloses Verhalten der Grünen.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf betonte, dass die ganz große Mehrheit des Stadtrates gegen Ausbau der B 10 sei. Mehrheitsfähig sei es auch gewesen, das Grundstück unter dem Vorbehalt zu verkaufen, dass das OVG die Klage des BUND abweise. Klar sei auch gewesen, dass eine Weigerung der Stadt die Grundstücke zu verkaufen, allenfalls eine ganz geringe psychologische Wirkung gehabt hätte.

Die Diskussion jetzt sei müßig, er könne beide Positionen verstehen. Vielleicht liege die Wahrheit hier in der Mitte. Letztlich sei es ein Streit um Kaisers Bart. Er denke, dass man noch zuwarten könne, bis die Koalitionsverhandlungen in Mainz beendet seien. Er hoffe, dass dort der Ausstieg aus dem Ausbau der B 10 beschlossen werde. Die Abstimmung sollte man vertagen, bis die Koalitionsverhandlungen beendet sind.

 

Ratsmitglied Kautzmann erklärte, dass die CDU-Stadtratsfraktion diesen Grundstücksverkauf und damit den Antrag der FWG ablehne. Ein Verkauf wäre ein Signal zum falschen Zeitpunkt. Dies wäre eine Ermutigung für die Leute, die die B 10 vierspurig ausbauen wollen. Man sei ein politisches Gremium und keine tibetanische Teppichhändler, die um den besten Preis feilen. Der Preis könne kein Argument für den Verkauf des Grundstücks sein. Wenn nämlich klar sei, dass die Straße nicht gebaut werde, gebe es gute Chancen einen deutlich höheren Preis als 5 Euro zu bekommen. Man habe klar vereinbart, dass man das Grundstück verkaufe wenn der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlange. Dazu stehe die CDU auch. Man sei aber dagegen, dass man diese gemeinsame Position der Unterstützung der Bürgerinitiativen jetzt wieder aufgebe.

 

Ratsmitglied Ellinghaus war der Meinung, dass der Antrag völlig zur Unzeit komme. Den Eindruck zu erwecken, die Stadt würde auf Geld verzichten, sei totaler Unsinn. Der Landesbetrieb Mobilität könne auf so ein Angebot jetzt, bei den laufenden Koalitionsverhandlungen, nicht eingehen. Alles andere käme ja der Veruntreuung von Steuergeldern gleich. Es sei doch klar, dass die B 10 bei den Koalitionsverhandlungen zum Konfliktpunkte werden könne. In so einer Situation wäre ein solches Signal aus Landau ein Störfeuer. Der Verkauf des Grundstücks zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein verheerendes Signal. Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen sei natürlich gegen den Antrag.

 

Ratsmitglied Pfaffmann teilte mit, dass auch die FDP-Stadtratsfraktion dem Antrag der FWG nicht zustimmen könne. Man sollte in der Tat abwarten, ob die künftige rot-grüne Landesregierung überhaupt den Ausbau weiterverfolge. Es gebe daher aus seiner Sicht überhaupt keine Eile für den Verkauf des Grundstücks. Die Stadt habe die Möglichkeit, das Grundstück auch privat zu verkaufen. Für das Land gebe es im übrigen auch noch andere denkbare Flächen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl hielt die Argumente der FWG für den Verkauf des Grundstücks für sehr dünn. Die FWG habe sich damit in einen rein kommunalen Turm begeben und blende aus, was sonst noch laufe. Der LBM könne jetzt dieses Geld gar nicht ausgeben, da die Geschäftsgrundlage fehle. Hier nur an das Geld für die Stadt zu denken, sei ein reines Kirchturmdenken. Die UBFL-Stadtratsfraktion werde bei diesem Antrag mit Nein stimmen.

 

Der Vorsitzende unterstrich, dass man sich in der rechtlichen Bedeutung der Angelegenheit einig sei. Die rechtliche Seite sei aber nur das eine. In einer Situation aber, in der die Politik in Mainz das Sagen habe, müsse auch die Entscheidung des Rates eine politische sein. Wenn Mainz entscheiden sollte, dass der vierspurige Ausbau der B 10 komme, dann müsse man neu reden.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf betonte nochmals, dass man sich einig sei, dass man das Grundstück verkaufe, wenn der vierspurige Ausbau komme. Ihn überrasche die ganze Aufregung, die hier im Rat herrsche. Das gleiche einem B 10-Irrgarten. Diese Aufregung sei für ihn vollkommen unverständlich.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 5 Ja- und 39 Nein-Stimmen: