Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „B 8, Radwegebrücke Maximilianstraße“ vom 12. Juni 2023 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Bebauungsplans „B 8, Radwegebrücke Maximilianstraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 24.10.2023 (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler ruft die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und –entwicklung vom 31. Oktober 2023, auf welche verwiesen wird, auf und erläutert diese.

 

Herr Kamplade erläutert, dass durch den Beschlussvorschlag nicht der Bau der Brücke beschlossen wird, sondern über das Baurecht entschieden wird. Dieser Bebauungsplan ist erforderlich um Baurecht zu haben, hierdurch werden die Eckdaten wie Verlauf oder Höhe der Brücke geregelt. Die Frage ob die Brücke gebaut wird oder Fragen zur Finanzierung sind bei der heutigen Entscheidung außer Acht zu lassen. Im Rahmen des Verfahrens gab es durch das frühzeitige und förmlich Beteiligungsverfahren und parallel stattfindende Informationsveranstaltungen mehrere Möglichkeiten sich zu der Brückenplanung zu äußern. Von Behördenstellen gab es Anregungen zur Wasserabführung, welche sich technisch lösen lassen und zum Denkmalschutz der Queichmauern oder dem Eingreifen ins Flussbett. Diese Eingriffe sind ausgeschlossen und werden in der Umsetzung planerisch berücksichtigt. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger gab es Hinweise zu Abstandsflächen oder Einsehbarkeit in die Obergeschosse der Gebäude entlang der Brücke, jedoch können diese Aspekte im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt werden und stellen das Baurecht der Brücke nicht in Frage. Ebenso sind Sichtschutzmaßnahmen geplant. Die baurechtlichen Abstandsflächen sind an allen Stellen mehr als eingehalten. Im Zuge des Bebauungsplans kommt es auch zu einer Renaturierung der Queich, hier wird ein bisher abgedeckter Teil der Queich wieder offengelegt. Aktuell wird der Grunderwerb mit dem Flächeneigentümer östlich der Bahntrasse vollzogen, aber auch hiervon bleiben die baurechtlichen Fragestellungen unberührt. Die Brücke greift auch in das Grundstück der Energie Südwest ein, indem Teile der Brücke das Grundstück überspannen. Außerdem ist durch die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung eine Überbauung der Bahnschienen möglich.  

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Frau Dr. Migl verweist auf eine noch nicht vorliegende wasserrechtliche Genehmigung und erfragt hierzu den Sachstand.

 

Herr Kamplade erläutert, dass der Bebauungsplan auch ohne eine vorliegende wasserrechtliche Genehmigung in Kraft treten kann. Da es bei dieser Genehmigung grundlegend um die Entwässerung des Oberflächenwassers bzw. des Niederschlagwassers auf der Brücke handelt, kann diese erst eingeholt werden, wenn die Detailplanung der Brücke bekannt ist. Es ist geplant, dass die wasserrechtliche Genehmigung im Laufe des nächsten Jahres, parallel zur Ausführungsplanung der Brücke, eingeholt wird.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Frau Dr. Migl verweist auf eine Formulierung der Sitzungsvorlage, dass durch erhöhte Werte von Quecksilber, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Kupfer im Bereich der ehemaligen Gleisanlagen, welche unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen, keine direkte Gefährdung besteht. Hier stellt sich die Frage ob eine indirekte Gefährdung möglich ist.

 

Herr Kamplade erklärt, dass entsprechende Untersuchungen immer anhand der geplanten Nutzung durchgeführt werden. Eine Gefährdung des Grundwassers liegt nicht vor. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Bebauungsplan kein Freibrief für jegliche Nutzung darstellt, aber dass die gemessenen Werte für ein Verkehrsbauwerk unbedenklich sind.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Dürphold bittet die Formulierung der Sitzungsvorlage „wahrnehmbarer Abstand“ genauer zu definieren.

 

Herr Bernhard teilt mit, dass an der engsten Stelle ein Mindestabstand von sechs Metern eingehalten wird. Zusätzlich sind an diesen Stellen Sichtschutzmaßnahmen vorgesehen.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold verweist auf eine vorhandene Frischluftschneise und möchte wissen, ob es durch den Bau einer Brücke dort zu Einschränkungen kommt.

 

Herr Kamplade teilt mit, dass hierzu genaue Berechnungen vorliegen und eine gravierende Beeinträchtigung der Frischluftschneise auszuschließen ist.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel erläutert, dass der Begriff „Radwegebrücke“ möglicherweise irreführend sein kann und stellt klar, dass diese auch für Fußgänger zur Verfügung steht. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob durch die aktuellen Finanzierungsprobleme des Bundes die Förderung des Projektes in Gefahr ist.

 

Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler teilt mit, dass die Förderzusage bereits vor der Entstehung der aktuellen Finanzierungsprobleme erteilt wurde und demnach diese auch weiterhin Bestand hat.

 

Herr Kamplade ergänzt, dass man in einem engen Austausch mit den Förderbehörden steht und nach aktuellen Rückmeldungen kann man sagen, dass alles was bereits beschieden ist auch gefördert wird und damit umgesetzt werden kann.

 

Ausschussmitglied Herr Maier verweist auf die Sitzungsvorlage und eine Formulierung in Bezug auf die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird erwähnt, dass ca. 60 Bürger Bedenken an dem Projekt und nicht an dem Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans haben. Da dieses als Grundlage für das Projekt gilt, beziehen sich die Bedenken ebenso auf die Aufstellung des Bebauungsplans.

 

Ausschussmitglied Herr Lerch teilt mit, dass die meisten Bedenken in Bezug auf das Projekt von den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner stammen. Es stellt sich die Frage, ob an betroffenen Sichtachsen mit einem Sichtschutz gearbeitet wird, um die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen.

 

Herr Bernhard wiederholt, dass in Richtung der Wohnbebauung ein Sichtschutz und in Richtung der EnergieSüdwest AG eine Kombination aus Sicht- und Übersteigschutz geplant ist. 

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Dürphold möchte wissen, ob bei einer Verdopplung der Kosten sich auch die Förderung verdoppelt.

 

Herr Kamplade verneint dies. Bei einer Verdopplung der Kosten wird eine Umsetzung der Brücke wirtschaftlich nicht möglich sein.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold hat eine Rückfrage zur genauen Gestaltung des Sichtschutzes und ob hierdurch Angsträume entstehen können.

 

Herr Bernhard erklärt, dass zum Beispiel das Füllstabgeländer nach oben verlängert und mit einem wellenförmigen Abschluss versehen werden kann. Da der Sichtschutz nur abschnittsweise und auch nicht vollständig geschlossen entstehen wird, ist eine Entstehung von Angsträumen auszuschließen.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, lies der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmte mehrheitlich mit drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen für den nachfolgenden Beschlussvorschlag.