Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat stimmt:

 

1) den Änderungen der geplanten Maßnahmen für das Abfallwirtschaftskonzept entsprechend der beigefügten Änderungsübersicht der Anlage 1 zu.

 

2) dem beigefügten überarbeiteten Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes der Anlage 2 zu und beauftragt den EWL mit der Veröffentlichung.

 

3) zu, dass der EWL im Zusammenhang mit der im Abfallwirtschaftskonzept beschlossenen Einrichtung eines Second-Hand-Kaufhauses, die Federführung im Stadtkonzern übernimmt und eine Lösung in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Ruhango – Kigoma findet.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Kiptschuk, der die Sitzungsvorlage erläuterte.

 

Anschließend verdeutlichte der Vorsitzende, dass es nach wie vor sachlich wie auch fachlich falsch sei, die wöchentliche Bioabfallsammlung auf die Monate Oktober und November auszuweiten. Mangels Trennung würde insbesondere eine klimaoptimierte Verwertung holziger Gartenabfälle durch eine thermische Verwertung unterbleiben.

 

Das Second-Hand-Kaufhaus betreffend führte der Vorsitzende aus, dass es innerhalb des Freundeskreises Ruhango-Kigoma unterschiedliche Positionen zu der Frage des Standortes gäbe. Da der EWL die Arbeit des Freundeskreises beim Betrieb des Kaufhauses weder besser noch günstiger machen könne, werde man sich insbesondere darauf konzentrieren neue Räumlichkeiten zu finden, die neben einer guten Erreichbarkeit auch bessere Arbeitsbedingungen für die Vereinsmitglieder schaffen.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Sögding, wie das im Abfallwirtschaftskonzept benannte Identsystem aussehe, antwortete Herr Eck, dass bereits seit 2009 jeder Abfallbehälter über einen RFID-Chip verfüge. Seitdem könne bereits jede einzelne Leerung der Abfallbehälter nachvollzogen werden. Es sei mit diesem System möglich, von einer volumen- auf eine leerungsbezogene Gebührenabrechnung umzustellen. Neben der Förderung der Gebührengerechtigkeit sei auch zu erwarten, dass der biogene Anteil in den Restallbehältern sinken werde.

 

Herr Dr. Sögding erkundigte sich des Weiteren über die Kosten für den Erwerb und den Bau eines Second-Hand-Kaufhauses sowie über die entsprechende Gegenfinanzierung. Herr Eck teilte mit, dass zum jetzigen Stand keine Aussage zu den Kosten getroffen werden könne. Die benötigten Mittel würden frühestens den Wirtschaftsplan des Jahres 2025 betreffen. Der Vorsitzende ergänzte, dass die Gegenfinanzierung über Mietzahlungen des Vereins erfolgen würde. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs würden die Mittel für einen Erwerb und Neubau des Second-Hand-Kaufhauses aus dem Budget der Abfallwirtschaft bereitgestellt werden.

 

Herr Kästle fragte, ob die Anmietung eines geeigneten Objektes eine Option sei. Diese Frage könnte aufgrund des möglichen Risikos, dass der Verein künftig seine Arbeit mangels Helfer einstellen muss, interessant erscheinen. Hierzu führte der Vorsitzende aus, dass man bereits sämtliche Optionen durchgespielt habe und eine Miete derzeit nicht rentabel sei. Die Erfahrung in anderen Kommunen habe gezeigt, dass in Ermangelung ehrenamtlicher Helfer Second-Hand-Kaufhäuser mit Unterstützung sozialer Verbände und unter Einsatz von Kräften des „Sozialarbeitsmarktes“ weitergeführt werden konnten. Unter diesem Aspekt könne mit einer langjährigen Nutzung gerechnet werden. Darüber hinaus sei unter Beachtung der bereits zu entrichtenden Mieten davon auszugehen, dass der Erwerb und Bau eines geeigneten Gebäudes langfristig die wirtschaftlichere Variante sei.

 

Nach weiter Aussprache teilte Herr Lerch mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu den Punkten 1 und 3 zustimmen könne, allerdings nicht dem Punkt 2, da dieser eine Ausweitung der Sammelpunkte für die Abfallabholung vorsehe. Dem entgegnete Herr Eck, dass dies nicht möglich sei, da die Punkte 1 und 2 in direktem Zusammenhang stehen.

 

Anschließend stimmte der Verwaltungsrat dem Beschlussvorschlag mit 11 Ja- und 4 Neinstimmen zu.