Beschlussvorschlag:

 

1.       Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan C 29A „Studentenwohnen“ im „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13a BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Vorschriften des
    § 13a BauGB die öffentliche Auslegung (Offenlage) des vorhabenbezogenen
    Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 06.09.2011. die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Ruppert vom Büro Bachtler Böhme + Partner aus Kaiserlautern stellte mit einer Power-Point-Präsentation die Planung detailliert vor.

 

Ratsmitglied Ludwig fragte ob eine Regenwassernutzung für die Toilettenanlagen geplant sei. Herr Ruppert informiert, dass dies vorgesehen aber nicht zwingend sei.

 

Ratsmitglied Eichhorn fragte, ob Flachdächer zwingend vorgesehen seien. Er sähe dies nicht positiv und verwies auf die Probleme bei den Sporthallen. Herr Ruppert antwortete, das es sich nicht um Flachdächer sondern um flachgeneigte Dächer handele, um die Solarenergie effizienter nutzen zu können. Ratsmitglied Eichhorn wollte weiter wissen, ob Altlasten auf dem Gelände vorhanden seien. Herr Ruppert antwortete, dass bisher keine Altlasten bekannt seien.

 


 

Der Bauausschuss beschloss daraufhin einstimmig: