Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das beiliegende Konzept zur Mobilen Schulsozialarbeit in Landau in der Pfalz. Die Verwaltung des Jugendamtes wird mit der Umsetzung beauftragt.

 

Dem Jugendhilfeausschuss ist nach einjähriger Laufzeit entsprechend zu berichten.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Mobile Schulsozialarbeit ein eigenes Gebilde im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sei. In Landau wurde ein mobiles Team aus vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebildet, die projektbezogen arbeiten.

Frau Hirsch, Frau Schwab, Herr Kliche und Herr Schilling stellen sich und ihr Konzept mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation vor.

Im Anschluss an die Präsentation ergänzt der Vorsitzende, dass es trotz Mobilität des Angebotes feste Ansprechpartner in den jeweiligen Schulen gebe. Sobald ein auswärtiger Schüler/in betroffen sei, werden die Kreisjugendämter eingebunden und an das Beratungsangebot der Landkreise verwiesen.

Herr Kratz fragt nach, ab welchem Alter mit den Sozialen Kompetenztraining begonnen werde. Herr Kliche antwortet, dass es sich bewährt habe, ab der 3. Klasse mit dem Konzept „Ringen und Raufen“ anzusetzen.

Herr Herdel fügt an, dass die Schulsozialarbeit Teil der Gemeinwesenarbeit sei. Er bestätigt, dass in der Nordringschule ein hoher Bedarf bestehe, wobei viele Kinder nicht in Landau wohnen. Er fragt sich, wie hier Elternarbeit gemacht werden könne. Er glaubt, dass oftmals das Elternhaus das Problem sei und ist der Meinung, dass im Bereich der Südstadt die Verzahnung mit dem ÖSZ dringend erforderliche sei.

Herr Kliche bestätigt dies und ergänzt, dass er im Rahmen der Gemeinwesenarbeit enge Kontakte geknüpft habe.

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass nur die Mittel eingesetzt werden können, die auch vorhanden seien.

Herr Lunkwitz ist der Ansicht, dass das Konzept keine Grundlage für klassische Schulsozialarbeit sei.

Frau Heyn erklärt, dass es sich bei der Mobilen Schulsozialarbeit  nicht um Schulsozialarbeit im klassischen Sinne handele, sondern um Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket. Bei Schulen mit hohem Bedarf gebe es weitere Angebote und z.T. feste Schulsozialarbeiter. Sie erläutert, dass das Konzept mit den Schulleitungen besprochen sei und erstmals auch die Gymnasien sich geöffnet haben. Das gebildete Team könne nicht alle Problemlagen lösen; die Schulen haben einen eigenständigen Auftrag und müssen ihren Bedarf benennen. Schwerpunkte seien Prävention und Intervention, wobei eine Vernetzung  mit der Gemeinwesenarbeit stattfinde. Eine langfristige Hilfestellung sei in diesem Rahmen jedoch nicht möglich.

Der Vorsitzende führt aus, dass die Alternative gewesen wäre, nur vier ausgesuchte Schulen zu bedienen. Die bis 2013 befristeten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes sollten aber so eingesetzt werden, dass alle Schulen profitieren können.

Frau Thomas erkundigt sich, ob das Konzept nur für die Schulleitungen gelte. Herr Kliche antwortet, dass auch eine direkte Kontaktaufnahme durch Eltern oder Schüler möglich sei, die Schulleitung dann aber eingebunden werden müsse.

Herr Eisenstein bekräftigt, dass das Team nur aufgrund eines Auftrages in den Schulen tätig werden kann.

Herr Dawo interessiert, was in den Ferien passiere. Herr Kliche und Herr Eisenstein antworten, dass aufgelaufene Arbeit erledigt werde, Bedarfe geprüft und Konzepte entwickelt werden.

Herr Lunkwitz stimmt zu, dass die Schulleitungen informiert werden müssen, fragt aber nach der Problematik des Datenschutzes.

Herr Eisenstein antwortete, dass bei familiären und individuellen Problemen der Datenschutz zu beachten sei; handele es sich aber um schulische Probleme, sei die Schulleitung zu beteiligen.

Herr Thiel erkundigt sich, ob eine Kooperation mit den fest installierten Schulsozialarbeitern bestehe. Die bestätigt der Vorsitzende.

 

Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt.