Sitzung: 14.02.2012 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 860/131/2012
1.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes C25 vom November 2010 werden
entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom April 2011, dargelegt
in der als Anlage 2 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die
Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Die
im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung
des Bebauungsplanes C25 vom April 2011 werden entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2011, dargelegt in der als
Anlage 3 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Die
im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zur zweiten Entwurfsfassung des Bebauungsplanes C25 vom
September 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom
Dezember 2011, dargelegt in der als Anlage 4 beigefügten Synopse, abgewogen (§
1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
4.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes
C25 vom November 2010 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung vom April 2011, dargelegt in der als Anlage 5 beigefügten Synopse,
abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
5.
Die
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes C25 vom
April 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom
September 2011, dargelegt in der als Anlage 6 beigefügten Synopse, abgewogen (§
1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
6.
Der Bebauungsplan
C25 „Konversion Landau Süd/ Landesgartenschau“ der Stadt Landau in der
Pfalz (Anlage 1) wird in der Fassung vom
Dezember 2011 mit seinen textlichen Festsetzungen und Hinweisen beschlossen und
die Begründung gebilligt (§ 10 BauGB).
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs vom 9. Januar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 38 Ja- und 2 Nein-Stimmen: