Verlängerung des Erlasses städtischer Sondernutzungsgebühren für Flächen zur Außenbewirtung gegenüber erlaubnispflichtigem und erlaubnisfreien Gaststättengewerbe bis zum 31.12.2022
Verlängerung des Erlasses städtischer Sondernutzungsgebühren für Flächen zur Außenbewirtung gegenüber erlaubnispflichtigem und erlaubnisfreien Gaststättengewerbe bis zum 31.12.2022