Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2023 im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 (Mieter-Vermieter-Verhältnis)
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2023 im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 (Mieter-Vermieter-Verhältnis)