Verzicht auf die Erhebung von Vorausleistungen auf den endgültigen Ausgleichsbetrag nach 154 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) im Anpassungsgebiet "Teilbereich Süd-stadt"
Verzicht auf die Erhebung von Vorausleistungen auf den endgültigen Ausgleichsbetrag nach 154 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) im Anpassungsgebiet "Teilbereich Süd-stadt"