Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderung der Masterplanung Haardtstraße wird als ergänzende Beurteilungsgrundlage für die künftige bauliche Entwicklung des städtischen Geländes an der Haardtstraße beschlossen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 18.10.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Frau Schaperdoth von der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert den Anlass der 2. Änderung sowie die Veränderungen gegenüber der vorherigen Planung, welche bereits in der Sitzungsvorlage genannt wurden. Aktuell wurde für den zweiten Bauabschnitt eine Baugruppe (von Herr Kroll, Generationenhof) gegründet, welche nun zeitnah einen kleinen Wettbewerb durchführen möchte. Für den 3. Bauabschnitt hatte der private Investor Herr Sahm bereits im letzten Jahr eine Bauvoranfrage gestellt und wird demnächst auch den Bauantrag beim Stadtbauamt einreichen.  

 

Ratsmitglied Herr Heuberger erkundigte sich, ob es sinnvoll ist, das ehemalige Industriegleis unter Denkmalschutz zu stellen.

 

Frau Schaperdoth erklärte, dass die Abschreibungsmöglichkeiten für die Investoren so besser sind. Ansonsten hätte es keine grundlegenden Auswirkungen auf die künftige Nutzung. Ziel ist es, diesen Teil der Landauer Geschichte zu erhalten und erlebbar zu machen. Folgekosten entstehen dadurch keine.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte, ob man die Freiflächen zwischen den geplanten Gebäuden nicht besser ausnutzen könnte und ob man die geschlossene Bauweise auch noch in eine offene Bauweise umwandeln könnte, sollte dies der Markt erfordern.

 

Herr Kamplade informierte, dass der Masterplan eine Selbstbindung der Verwaltung darstellen soll; der rechtliche Beurteilungsmaßstab ist durch § 34 BauGB festgelegt. Im Gestaltungsplan sind die Ideen enthalten, die von den genannten Investoren an das Stadtbauamt herangetragen wurden. Bisher sind hier die Mehrfamilienhäuser in Form von Stadtvillen vorgesehen, es ist aber auch eine andere Bauweise denkbar.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth wollte wissen ob die Verriegelung der Fenster aufgrund des Lärmschutzes unbedingt notwendig ist.

 

Herr Kamplade erklärte, dass man das so festschreiben musste, da es das Gesetz so vorschreibt. Dies betreffe jedoch ausschließlich die Fenster in Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmern, die zur Haardtstraße ausgerichtet sind.

 

Ratmitglied Herr Lerch erkundigte sich nach den Kosten des Angers.

 

Herr Kamplade informierte, dass man ca. 90.000 € für die Herstellung benötigt, welche von den Grundstückserlösen refinanziert werden können. Zu den Unterhaltungskosten konnte er noch keine genauen Angaben machen.

 

(Nach Rücksprache mit der Grünflächenabteilung belaufen sich die Unterhaltungskosten auf 2.000 € pro Jahr)

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte weiter, wie die Grundstücke in die Vermarktung gehen werden. Er schlug ein Bieterverfahren vor um den optimalen Preis herauszuholen.

 

Herr Kamplade erklärte, dass keine Ausschreibungspflicht besteht, da die Grundstücke nicht für eine öffentliche Nutzung vorgesehen sind. Man ist lediglich dazu verpflichtet, die Grundstücke mindestens zum Verkehrswert zu verkaufen. Vor diesem Hintergrund habe man den Gutachterausschuss ein Gutachten erstellen lassen und die Grundstücke über Jahre hinweg im Internet und auf einem Bauschild vor Ort angeboten.

 

Der Vorsitzende ergänzte zum Vorschlag eines Bieterverfahrens, dass man dies dann für jedes Baugebiet machen müsse. Es kann jedoch nicht sein, dass nur die Bürger Gründstücke erhalten, die am meisten Geld haben. Die Grundstückspreise sollten immer gedämpft gehalten werden.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf und Frau Chillemi-Jungmann bestätigten die Aussagen des Vorsitzenden.

 

 

  

 

 

 

 

 


Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen einstimmig, bei einer Enthaltung, nachgenannten Beschlussvorschlag: