Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „I. Teiländerung des Bebauungsplanes C21-Änderung ‚Quartier Vauban‘“ vom Februar 2013 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom Mai 2013 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.             Der Änderung der zeichnerischen Festsetzung zu den Verkehrsflächen (hier Zufahrten) wird nach § 4a Abs. 3 BauGB zugestimmt.

3.             Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „I. Teiländerung des Bebauungsplanes C21-Änderung ‚Quartier Vauban‘“ wird gegenüber dem Geltungsbereich der Entwurfsfassung vom Februar 2013 geringfügig verändert (siehe Anlage 3).

4.             Der Bebauungsplan „I. Teiländerung des Bebauungsplanes C21-Änderung ‚Quartier Vauban‘“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom Mai 2013 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1).

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. Mai 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: