Sitzung: 25.06.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/224/2013
1.
Gemäß § 1 Abs.
7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „I.
Teiländerung des Bebauungsplanes C21-Änderung ‚Quartier Vauban‘“ vom Februar
2013 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom Mai 2013
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der Änderung
der zeichnerischen Festsetzung zu den Verkehrsflächen (hier Zufahrten) wird
nach § 4a Abs. 3 BauGB zugestimmt.
3.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „I. Teiländerung des Bebauungsplanes
C21-Änderung ‚Quartier Vauban‘“ wird gegenüber dem Geltungsbereich der
Entwurfsfassung vom Februar 2013 geringfügig verändert (siehe Anlage 3).
4.
Der
Bebauungsplan „I. Teiländerung des Bebauungsplanes C21-Änderung ‚Quartier
Vauban‘“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der
Fassung vom Mai 2013 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt
(Anlage 1).
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. Mai 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: