1.             Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gegenüber dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 16.04.2013 im Nordosten geringfügig geändert (Anlage 4).

2.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans C 34 "Am Lohgraben" vom März 2014  entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 04.07.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans C 34 "Am Lohgraben" vom März 2014  entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom 04.07.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.             Der vorhabenbezogene Bebauungsplan C 34 "Am Lohgraben" einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom Juli 2014 zur Offenlage beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht, einschließlich des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplanes gebilligt (Anlage 1).

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 10. Juli 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Freiermuth erinnerte daran, dass die FWG gegen die Baumaßnahme in diesem sehr sensiblen Gebiet gewesen sei. In diesem naturnahen Gebiet werde dies Probleme mit sich bringen. Die FWG-Stadtratsfraktion habe mit dieser Maßnahme ein Problem und werde die Sitzungsvorlage ablehnen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die UBFL-Stadtratsfraktion diese Vorlage ebenfalls ablehne.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass das wichtigste die Verlässlichkeit sei. Wenn man dieses Vorhaben nicht wolle, dann hätte man dies ganz am Anfang sagen müsse. Es jetzt noch mal auf den Prüfstand zu stellen, halte er für kritisch.

 

Ratsmitglied Braun unterstrich, dass die Grünen nicht für ein solches Baugebiet in dieser Größe und in dieser privilegierten Lage sein könnten. Der Eingriff in die Natur in dieser Lage sei enorm, die Natur werde quasi privatisiert.  Auch die Ausgleichsmaßnahmen im Pockensatz seien nicht ausreichend. Zudem seien in der Stadt genügend Bauflächen vorhanden. Sie hielte es für ein Signal, Nein zu sagen und deutlich zu machen, dass man dieses Feuchtgebiet so erhalten wolle.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf war der Auffassung, dass die offenen Punkte geklärt werden konnten. Aus fachlicher Sicht sei dies hervorragend abgearbeitet worden. Er gestehe zu, dass eine Beratung im Stadtrat in öffentlicher Sitzung heute schwierig sei. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu. Es wäre natürlich hilfreich gewesen, es im Bauausschuss zu besprechen. Aber es gebe diesen Bauausschuss aber noch nicht.

 

Der Vorsitzende machte deutlich, dass eine Stärke der Stadt auch die Schnelligkeit gegenüber den Investoren sei. Dazu stehe er auch.

 

Ratsmitglied Eichhorn erinnerte daran, dass es hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehe, wie man es schon mehrfach gehabt habe. Der Abwägungsprozess sei einwandfrei gelaufen und nachvollziehbar. Die CDU-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Mosebach erklärte, dass die AfD-Stadtratsfraktion die Vorlage ablehnen werde.

 

Herr Kamplade gab einige Erläuterungen zu dem geplanten Vorhaben aus baurechtlicher Sicht. Es sei dies hier kein Neubaugebiet, sondern um eine Arrondierungsfläche. Entscheidender Faktor dabei sei, dass die Erschließung und die Infrastruktur vorhanden sei. Dieses Vorhaben sei ein kleines Beispiel für den Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Grundsätzlich schließe der Bau von Einfamilienhaus im hochpreisigen Sektor den sozialen Wohnungsbau nicht aus. Die Nachfrage in diesem Bereich sei hoch. Hier könne man in einem zugegeben privilegierten Bereich einen Teil der Nachfrage befriedigen.

Im Übrigen sei es undenkbar, die Wasserbehörde bei den Bauvorhaben zu übergehen. Der Hochwasserschutz sei eines der schärfsten Gesetze. Das Konzept und die Planung sei auf dieses Gesetz abgestimmt.

 

Ratsmitglied Freiermuth stellte klar, dass die FWG-Fraktion sehr für die Offenheit gegenüber Investoren sei. Das gelte aber nicht in jedem Fall und nicht blind.

 

Ratsmitglied Braun hatte noch einige Nachfragen zur Energieversorgung.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass er davon ausgehe, dass es eine dezentrale Energieversorgung geben werde. Er gehe im Übrigen davon aus, dass sich der Investor an die Genehmigung und an die Auflagen der Genehmigung halten werde. Dies werde natürlich auch überprüft.

 

Ratsmitglied Dr. Migl bezeichnete das Vorhaben als Kniefall vor einem Investor der großen Koalition. Die Natur und die Lebensqualität habe das Nachsehen.

 

Ratsmitglied Lerch erwiderte, dass Frau Dr. Migl mit diesem Beitrag die Ebene einer sachlichen Diskussion verlasse. Gefühle und Glauben seien keine guten Grundlagen für eine verantwortliche Entscheidung. Auch die CDU habe Fragezeichen gehabt, aber gerade in den Bereichen Umweltschutz, Naturschutz und Hochwasserschutz seien die Behörden hoch sensibilisiert. Man könne ja andere Meinungen nachvollziehen, aber man sollte sich an Fakten halten und nicht haltlose Vorwürfe in die Welt setzen.    


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 30 Ja- und 13 Nein-Stimmen: