Sitzung: 21.07.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/371/2015
1.
Die
Gemeinde stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers (Herr Horst Ehrmann) vom
18.05.2015 über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu. Für das in der
Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau-Nußdorf, Lotschstraße Nr. 8 und
7-9 inkl. eines Teilstücks der Lotschstraße (siehe Anlage 1), wird zur
Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Wohn- und
Einrichtungshauses Ehrmann gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a
BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan C 17C „Wohn- und
Einrichtungshaus Ehrmann“ aufgestellt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage
der in der Begründung dargestellten Planungsziele und des vom Vorhabenträger
erarbeiteten Vorentwurfs (Anlage 3 und 4) vorzunehmen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger
abzuschließenden Durchführungsvertrag zur Planung und Erschließung des
Vorhabens vorzubereiten.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 24. Juni 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: