1.             Die Gemeinde stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers (Herr Horst Ehrmann) vom 18.05.2015 über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu. Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau-Nußdorf, Lotschstraße Nr. 8 und 7-9 inkl. eines Teilstücks der Lotschstraße (siehe Anlage 1), wird zur Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Wohn- und Einrichtungshauses Ehrmann gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan C 17C „Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ aufgestellt.

 

2.             Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung dargestellten Planungsziele und des vom Vorhabenträger erarbeiteten Vorentwurfs (Anlage 3 und 4) vorzunehmen.

 

3.             Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag zur Planung und Erschließung des Vorhabens vorzubereiten.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 24. Juni 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: