Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

1.                  Der Entwurf des Bebauungsplans ND 8 „Gewerbegebiet Kreisel Landau-Nord“ in der Fassung vom Juni 2015 wird befürwortet und die Begründung gebilligt.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes ND 8 „Gewerbegebiet Kreisel Landau-Nord“ nach § 4a  Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 25.06.2015, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Herr Wagner teilte mit, dass die derzeitigen Planungen in der Attraktivität keinen Unterschied zu den vorherigen machen, welche damals aufgrund der Attraktivität am Stadteingang, abgelehnt wurden.

 

Der Vorsitzende widersprach dieser Aussage und erinnerte daran, dass die vorherigen Planungen alle noch sehr unkonkret gewesen waren. Demnach hatte man sich entschieden den Vertrag mit dem damaligen Projektträger aufzulösen. Die derzeitigen Planungen sind konkret und mit Blick auf die Gestaltung auf einem guten Weg.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erinnerte daran, dass er und seine Fraktion bereits gegen das alte Konzept gestimmt hatten und nun auch gegen den aktuellen Offenlagebeschluss stimmen werden. Er ist ebenfalls der Meinung, dass sich an den Planungen qualitativ nicht viel getan hat.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte, was man unter „es wird auf eine öffentliche interne Erschließung verzichtet“ versteht.

 

Herr Kamplade erklärte, dass es sich nun lediglich um ein Betriebsgrundstück handelt und man demnach die öffentliche Verkehrserschließung im eigentlichen Gewerbegebiet (wie im Plan dargestellt) minimieren kann.

 

Herr Eichhorn fragte weiter, welches Gebiet bei Teil B des Gewerbegebietes umfasst werden soll.

 

Herr Kamplade informierte, dass Teil B die östlichen Verkehrsflächen (Kreisel, Bypässe) des Gewerbegebietes umfassen wird. Sobald die Planungen vorliegen könne man sagen, inwieweit noch Grünflächen oder Weinbauflächen betroffen sind. Der Kreiselausbau erfolgt jedoch erst 2017/2018.

 

Herr Eichhorn wollte außerdem noch wissen, ob der Projektträger die 0,8 ha an Ausgleichfläche selbst aufbringen kann.

 

Herr Kamplade erklärte, dass der Investor in der Gemarkung Wollmesheim Flächen durch das städtische Umweltamt herrichten lässt und dies finanziert.   

 

Ratsmitglied Herr Dr. Ingenthron signalisierte Zustimmung für sich und seine Fraktion. Mit einer zusätzlichen Vergrößerung des Kreisels könne er nur von einer gelungenen Lösung sprechen.

 

Ratsmitglied Herr Wagner teilte mit, dass er und seine Fraktion dieses Projekt ablehnen werden. Als Gartenstadt macht ein Autohaus am Stadteingang wenig Sinn. Er hätte sich einen grünen Eingang in die Stadt gewünscht.

 

Ratsmitglied Herr Eisold fragte, ob die Möglichkeit besteht, dass der alte Projektträger mit den jetzigen Planungsbedingungen bei der Vermarktung vielleicht bessere Chancen gehabt hätte. Außerdem wollte er noch wissen, ob man bei den jetzigen Planungen den Kreiselausbau schon vollständig mit eingeplant hat, um spätere Änderungen ausschließen zu können.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass man nicht sagen könne, ob die Möglichkeiten für eine bessere Vermarktung nun gegeben wären. Fakt ist, dass man mit den vorherigen Planungen nicht zufrieden war. 

 

Herr Kamplade fügte hinzu, dass man die Flächen für den Ausbau des Kreisels berücksichtigt und genügend Abstandsflächen mit eingerechnet habe.

 

 


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen, nachgenannten Beschlussvorschlag: