1.                   Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Juni 2015 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.                   Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Juni 2015 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.                   Der Bebauungsplan "D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" wird in der Fassung vom Juni 2015 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

4.                   Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a  Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

5.                   Für die Anbindung der Kraftgasse wird im Benehmen mit dem Ortsbeirat Queichheim eine einvernehmliche Lösung gesucht.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 9. Juli 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 31 Ja- und 10 Nein-Stimmen: