Sitzung: 21.07.2015 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/366/2015
1.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend den Abwägungsvorschlägen der beigefügten
Synopse vom Juni 2015 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2.
Die
im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Juni 2015 abgewogen.
Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Bebauungsplan
"D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" wird in der Fassung vom Juni
2015 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark
Messegelände-Ost" nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §
4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
5.
Für die Anbindung
der Kraftgasse wird im Benehmen mit dem Ortsbeirat Queichheim eine
einvernehmliche Lösung gesucht.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 9. Juli 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 31 Ja- und 10 Nein-Stimmen: