Beschlussvorschlag:

Dem in der Anlage beigefügten Entwurf des städtebaulichen Vertrages gem. §11 BauGB wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende führte kurz in die Sitzungsvorlage der Bauverwaltungsabteilung vom 14.09.2015 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Kamplader erläuterte ergänzend, dass man Ausgleichflächen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen bisher immer in den Grundstückskaufverträgen geregelt hat. In diesem Fall habe man sich für den gleichartigen städtebaulichen Vertrag entschieden.

 

Ratsmitglied Frau Braun machte darauf aufmerksam, dass man im städtebaulichen Vertrag von „Investorin“ und nicht von „Investor“ sprechen sollte, da es sich um eine Frau handelt.

 

 

 

 

  


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen, nachgenannten Beschlussvorschlag: