Beschlussvorschlag:

 

1.                  Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom September 2016 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.                  Der Bebauungsplan A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" wird in der Fassung vom September 2016 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)"nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.09.2016 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist und bittet Herrn Kamplade eine kurze Information hierzu zu geben.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass zu diesem Bebauungsplan bereits schon einmal über ein Entwurfs- und Offenlagebeschluss abgestimmt worden ist. Im Rahmen dieser ersten Offenlage wurden zwei kleinere Veränderungen vorgeschlagen, denen auch gefolgt werden soll. Zum einen ist dies die räumliche Abgrenzung der unterschiedlichen Gebäudehöhen. Im ersten Entwurfsbeschluss wurden zwei unterschiedliche Gebäudehöhen bei zwei angrenzenden Grundstücken festgesetzt (9,00 m und 10,50 m). Beide Grundstücke gehören dem gleichen Eigentümer. Da nun auf den Grundstücken eine bauliche Entwicklung vorgesehen ist, macht die Festsetzung von unterschiedlichen Gebäudehöhen mit einem Versatz von 1,50 m keinen Sinn.

 

Diese Änderung wurde in die Planzeichnung aufgenommen. Das Baugesetzbuch sieht bei einer solchen Änderung eine erneute Offenlage vor. Die Offenlage wird verkürzt erfolgen und es ist davon auszugehen, dass für diesen Bebauungsplan noch in diesem Jahr der Satzungsbeschluss erfolgen kann.


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: