Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom April 2018 und Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 19. Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom April 2018 und Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom 19. Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom Februar 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


In der Einführung durch den Vorsitzenden in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20.02.2019, auf die verwiesen wird, kam zum Ausdruck, dass es nun um die endgültige Beschlussfassung gehe. Zeitlich gesehen würde es „sportlich“ zugehen, da in Kürze der noch bestehende Markt schließen und das Verkaufszelt öffnen werde.

 

Ausschussmitglied Herr Lichtenthäler signalisierte seine Zustimmung zur Sitzungsvorlage. Er merkte allerdings an, dass Lidl in der Regel keine „schönen“ Bauwerke errichte und hoffte daher auf eine positive Gestaltung bei der hiesigen Ausführung. Könne hierbei die Stadt eventuell eingreifen? Herr Lichtenthäler betonte allerdings direkt, dass dies nur als Anregung zu verstehen sei.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth nahm Bezug auf Herrn Lichtenthälers Anregung und verglich das Bauvorhaben mit dem von Aldi, für das eine Photovoltaikanlage auf dem Dach platziert werde. Bei Lidl gebe es immerhin eine Dachbegrünung.

Weiterhin erwähnte Herr Freiermuth, dass es schöner gewesen wäre, wenn Wohneinheiten über dem Supermarkt hätten entstehen können. Dennoch fand Herr Freiermuth das Projekt gut.

 

Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss einstimmig dem Hauptausschuss und dem Stadtrat empfahl, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.