Sitzung: 02.04.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/547/2019
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen zu den
Entwurfsfassungen vom April 2018 und Dezember 2018 entsprechend den in der als
Anlage 5 beigefügten Synopse vom 19. Februar 2019 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom April 2018 und
Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom 19.
Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die
Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom
Februar 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 20. Februar 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: