Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom April 2018 und Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 19. Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom April 2018 und Dezember 2018 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom 19. Februar 2019 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan C 37, Lebensmittelmarkt Wieslauterstraße 55“ wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom Februar 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 20. Februar 2019, auf die hingewiesen wird.


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden