Sitzung: 16.04.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/554/2019
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen zu den
Entwurfsfassungen vom Juli 2015, September 2015 und Oktober 2018 entsprechend
den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopsen (Anlage 5 und 6) sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom Juli 2015, September 2015 und Oktober 2018 entsprechend den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopsen (Anlage 7 und 8) sind Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan C17 C „Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Satzungsfassung vom März 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende führte in
die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom
25.03.2019, auf die verwiesen wird, ein und wies auf den thematischen
Zusammenhang zu TOP 5 „Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
C17 C „Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ hin. Die Thematik wurde bereits in
vorherigen Bauausschusssitzungen besprochen und das Vorhaben sei
genehmigungsfähig, so dass der Vorsitzende, nachdem sich keine Wortmeldungen
abzeichneten, in die Beschlussfassung einleitete.
Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat einstimmig den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.