Beschlussvorschlag:

Dem in der Anlage beigefügten Entwurf des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan C 17 C „Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Bauverwaltungsabteilung vom 27.03.2019, die der Niederschrift beigefügt ist, zusammen mit TOP 4 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan C17 C „Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)“ auf, für die ein thematischer Zusammenhang bestand.

 

 

Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss einstimmig dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zustimmte.