Beschlussvorschlag:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom Juli 2015, September 2015 und Oktober 2018 entsprechend den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopsen (Anlage 5 und 6) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsfassungen vom Juli 2015, September 2015 und Oktober 2018 entsprechend den in den Synopsen niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopsen (Anlage 7 und 8) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan C17 C „Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Satzungsfassung vom März 2019 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 25. März 2019, auf die hingewiesen wird.  


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig nachfolgenden