Sitzung: 24.09.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 660/192/2019
1. Dem Lärmaktionsplan der Stadt Landau in der
Pfalz wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen
in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden umzusetzen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 8. August 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist. Er begrüßte den Projektbearbeiter bei der Firma Modus Consult, Herrn Claus
Kiener, der den Lärmaktionsplan vorstellte.
Herr Kiener erklärte, dass Aufgabe zunächst die
Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand der Lärmkartierung gewesen
sei. Auf dieser Grundlage seien dann Lärmaktionspläne auszuarbeiten.
Ausgangswerte seien 70 Dezibel Lärmbelastung am Tag und 60 Dezibel in der
Nacht. Als Verwaltung und Rat sei man verpflichtet sicherzustellen, dass Bürger
nicht von Lärm belastet werden. Generell gebe es keine Einzelfallbetrachtung.
Die Stadt habe nicht abgewartet, sondern sei bereits vorab tätig geworden und
habe einzelne Maßnahmen umgesetzt. So sei im Marienring lärmoptimierter Asphalt
eingebaut worden und am Knotenpunkt Schlossstraße/Weißenburger
Straße/Xylanderstraße der Verkehrsfluss optimiert worden.
Anstehende
Lärmsanierungsmaßnahmen seien in Arzheim der Vollausbau der Arzheimer
Hauptstraße und der Rohrgasse, in Godramstein der Einbau von lärmoptimiertem
Asphalt in der Godramsteiner Hauptstraße, die Sanierung der Fahrbahn in der
Arzheimer-Tor-Straße in Mörzheim und die Sanierung der Fahrbahn in der Lindenbergstraße
in Nußdorf. In der Kernstadt seien als Maßnahmen der Einbau von lärmoptimiertem
Asphalt in der Zweibrücker Straße und der Schloßstraße sowie die Optimierung
der Lichtsignalanlagen im Nordring und der Neustadter Straße vorgesehen.
Notwendig seien aber
auch langfristige Strategien. Hierzu zähle die Verlagerung des KfZ-Verkehrs auf
den Umweltverbund im Rahmen des Mobilitätskonzeptes, der Ausbau des ÖPNV mit
dem Einsatz von Elektrobussen, die Ausweisung von ruhigen Gebieten und die
Schließung von Baulücken.
Zusammenfassend gehe
es darum, rund 3.500 Personen vom Straßenverkehrslärm zu entlasten. Dazu
bedürfe es der Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes, der heute
beschlossen werden solle. Eine Überprüfung des Planes sei im 5 Jahres-Rhythmus
vorgesehen.
Ratsmitglied
Heidbreder stellte fest,
dass Lärm auch immer eine subjektive Wahrnehmung sei. Aber Lärm sei auch
gesundheitsschädlich, daher müsse man dem Lärmschutz viel Aufmerksamkeit
widmen. Es sei gut, dass man heute diesen Lärmaktionsplan beschließen werde.
Die Frage sei, warum ein Handlungsbedarf erst ab 50 Personen gesehen werde. Für
sehr sinnvoll halte man die Evaluation nach 5 Jahren. Beste Maßnahme zur
Lärmvermeidung wäre zweifellos die Vermeidung des Individualverkehrs und damit
der Umstieg auf einen Umweltverbund. Die GRÜNE-Stadtratsfraktion stimme der
Vorlage zu.
Ratsmitglied
Bakhtari begrüßte den
vorliegenden Lärmaktionsplan. Lärm mache krank, führe zu Stress und
Herz-Kreislauferkrankungen. Dieser Lärmaktionsplan werte die Stadt Landau als
Wohn- und Investitionsstandort auf. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der
Sitzungsvorlage zu.
Ratsmitglied
Maier erklärte, dass die
Stadt und ihre Stadtdörfer vor allem auch durch die A 65 und die B 10 hoch
belastet seien. Da nütze der Einbau von Flüsterasphalt in den Straßen der
Stadtdörfer dann auch wenig. Dennoch stimme die SPD-Stadtratsfraktion der
Vorlage zu.
Ratsmitglied
Freiermuth stellte die Frage
in den Raum, warum lärmoptimierter Asphalt nur in der Kernstadt und nicht
grundsätzlich überall eingebaut werde. Dies sei natürlich ein Kostenfaktor,
aber für die Lärmminderung eine enorme Verbesserung. Die FWG-Stadtratsfraktion
stimme der Vorlage zu.
Ratsmitglied
Herrmann bezweifelte, dass
eine Optimierung der Lichtsignalanlage der Neustadter Straße ausreiche. Es sei
wesentlich sinnvoller, die Neustadter Straße verkehrsberuhigt machen
beispielsweise durch Tempo 30. Die AfD-Stadtratsfraktion stimme der
Sitzungsvorlage zu.
Ratsmitglied Dr.
Migl betonte, dass das
Fachgutachten sehr gute Daten liefere. Es sei nun eine Frage der Umsetzung.
Lärmreduzierung werde Geld kosten, da man auch bauliche Maßnahmen machen müsse.
Die kostengünstigste und einfachste Maßnahme wären
Geschwindigkeitsbegrenzungen. Als Kommune sei man aufgefordert, alle
Möglichkeiten der Lärmreduzierung zu nutzen. Dies werde aber auch ein Umdenken
nötig machen. Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang sei der Lärm, der von
Vergnügungsstätten ausgehe. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion stimme dem
Lärmaktionsplan zu.
Ratsmitglied Silbernagel fand es gut, dass die neuralgischen Punkte
in der Stadt angegangen und auch die Stadtdörfer nicht vergessen werden. Die
FDP-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Ratsmitglied
Stock war der Meinung, dass
eine autofreie Innenstadt bei der Bekämpfung von Lärm natürlich am besten wäre.
Die LINKE-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Ratsmitglied
Prof. Dr. Kopf bat um
Einschätzung, ob die Verkehrsbelastung am künftigen Wohngebiet Wollmesheimer
Höhe bereits zu einer Fortschreibung des Lärmaktionsplanes führen könne.
Ratsmitglied
Lerch wollte wissen, ob es
aktuelle Messungen zur Lärmbelastung an der A 65 gebe.
Herr Kiener erklärte, dass die Lärmaktionsplanung
eigentlich von 100 Personen ausgehe. Man habe selbst den Wert von 50 Personen
gewählt, um schneller „lärmbelastende Situationen“ zu erfassen. Lärm sei eine
generationenübergreifende Aufgabe, die die Stadt und den Rat noch lange
beschäftigen werde. Grundsätzlich sei zu beachten, dass Lärm berechnet, nicht
gemessen werde. Dies sei die Problematik bei der B 10 bzw. der A 65. Wenn der
Lärm in den angrenzenden Gebieten höher sei, dann müsse der
Straßenbaulastträger bei nächster Gelegenheit darauf reagieren.
Die Maßnahmen in den Stadtdörfern seien von der Verwaltung freiwillig angegangen worden. Beim Flüsterasphalt würden derzeit noch die Langzeitwerte fehlen, so dass man hier erst mal noch Erfahrungen sammeln müsse. Im Lärmaktionsplan sei der Umgebungslärm bearbeitet worden, Freizeitlärm sei eine andere Sache. Tempo 30 sei grundsätzlich ein beliebtes Mittel, bringe aber im Endeffekt nur 2 Dezibel Lärmminderung. Dies reiche alleine somit nicht aus. Man müsse einen Mittelweg finden zwischen schützenswerten Bereichen und dem nötigen Quell- und Zielverkehr. Bei einer Siedlungsneugründung gelte der Grundsatz, dass die neue Siedlung die Umgebung nicht über Gebühr belasten dürfe. Hier sei der Lärmaktionsplan nicht das richtige Mittel.
Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung: