1.  Dem Lärmaktionsplan der Stadt Landau in der Pfalz wird zugestimmt.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden umzusetzen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 8. August 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er begrüßte den Projektbearbeiter bei der Firma Modus Consult, Herrn Claus Kiener, der den Lärmaktionsplan vorstellte.

 

Herr Kiener erklärte, dass Aufgabe zunächst die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand der Lärmkartierung gewesen sei. Auf dieser Grundlage seien dann Lärmaktionspläne auszuarbeiten. Ausgangswerte seien 70 Dezibel Lärmbelastung am Tag und 60 Dezibel in der Nacht. Als Verwaltung und Rat sei man verpflichtet sicherzustellen, dass Bürger nicht von Lärm belastet werden. Generell gebe es keine Einzelfallbetrachtung. Die Stadt habe nicht abgewartet, sondern sei bereits vorab tätig geworden und habe einzelne Maßnahmen umgesetzt. So sei im Marienring lärmoptimierter Asphalt eingebaut worden und am Knotenpunkt Schlossstraße/Weißenburger Straße/Xylanderstraße der Verkehrsfluss optimiert worden.

Anstehende Lärmsanierungsmaßnahmen seien in Arzheim der Vollausbau der Arzheimer Hauptstraße und der Rohrgasse, in Godramstein der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt in der Godramsteiner Hauptstraße, die Sanierung der Fahrbahn in der Arzheimer-Tor-Straße in Mörzheim und die Sanierung der Fahrbahn in der Lindenbergstraße in Nußdorf. In der Kernstadt seien als Maßnahmen der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt in der Zweibrücker Straße und der Schloßstraße sowie die Optimierung der Lichtsignalanlagen im Nordring und der Neustadter Straße vorgesehen.

Notwendig seien aber auch langfristige Strategien. Hierzu zähle die Verlagerung des KfZ-Verkehrs auf den Umweltverbund im Rahmen des Mobilitätskonzeptes, der Ausbau des ÖPNV mit dem Einsatz von Elektrobussen, die Ausweisung von ruhigen Gebieten und die Schließung von Baulücken.

Zusammenfassend gehe es darum, rund 3.500 Personen vom Straßenverkehrslärm zu entlasten. Dazu bedürfe es der Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes, der heute beschlossen werden solle. Eine Überprüfung des Planes sei im 5 Jahres-Rhythmus vorgesehen.

 

Ratsmitglied Heidbreder stellte fest, dass Lärm auch immer eine subjektive Wahrnehmung sei. Aber Lärm sei auch gesundheitsschädlich, daher müsse man dem Lärmschutz viel Aufmerksamkeit widmen. Es sei gut, dass man heute diesen Lärmaktionsplan beschließen werde. Die Frage sei, warum ein Handlungsbedarf erst ab 50 Personen gesehen werde. Für sehr sinnvoll halte man die Evaluation nach 5 Jahren. Beste Maßnahme zur Lärmvermeidung wäre zweifellos die Vermeidung des Individualverkehrs und damit der Umstieg auf einen Umweltverbund. Die GRÜNE-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Bakhtari begrüßte den vorliegenden Lärmaktionsplan. Lärm mache krank, führe zu Stress und Herz-Kreislauferkrankungen. Dieser Lärmaktionsplan werte die Stadt Landau als Wohn- und Investitionsstandort auf. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Maier erklärte, dass die Stadt und ihre Stadtdörfer vor allem auch durch die A 65 und die B 10 hoch belastet seien. Da nütze der Einbau von Flüsterasphalt in den Straßen der Stadtdörfer dann auch wenig. Dennoch stimme die SPD-Stadtratsfraktion der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Freiermuth stellte die Frage in den Raum, warum lärmoptimierter Asphalt nur in der Kernstadt und nicht grundsätzlich überall eingebaut werde. Dies sei natürlich ein Kostenfaktor, aber für die Lärmminderung eine enorme Verbesserung. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Herrmann bezweifelte, dass eine Optimierung der Lichtsignalanlage der Neustadter Straße ausreiche. Es sei wesentlich sinnvoller, die Neustadter Straße verkehrsberuhigt machen beispielsweise durch Tempo 30. Die AfD-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl betonte, dass das Fachgutachten sehr gute Daten liefere. Es sei nun eine Frage der Umsetzung. Lärmreduzierung werde Geld kosten, da man auch bauliche Maßnahmen machen müsse. Die kostengünstigste und einfachste Maßnahme wären Geschwindigkeitsbegrenzungen. Als Kommune sei man aufgefordert, alle Möglichkeiten der Lärmreduzierung zu nutzen. Dies werde aber auch ein Umdenken nötig machen. Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang sei der Lärm, der von Vergnügungsstätten ausgehe. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion stimme dem Lärmaktionsplan zu.

 

Ratsmitglied Silbernagel fand es gut, dass die neuralgischen Punkte in der Stadt angegangen und auch die Stadtdörfer nicht vergessen werden. Die FDP-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Stock war der Meinung, dass eine autofreie Innenstadt bei der Bekämpfung von Lärm natürlich am besten wäre. Die LINKE-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Prof. Dr. Kopf bat um Einschätzung, ob die Verkehrsbelastung am künftigen Wohngebiet Wollmesheimer Höhe bereits zu einer Fortschreibung des Lärmaktionsplanes führen könne.

 

Ratsmitglied Lerch wollte wissen, ob es aktuelle Messungen zur Lärmbelastung an der A 65 gebe.

 

Herr Kiener erklärte, dass die Lärmaktionsplanung eigentlich von 100 Personen ausgehe. Man habe selbst den Wert von 50 Personen gewählt, um schneller „lärmbelastende Situationen“ zu erfassen. Lärm sei eine generationenübergreifende Aufgabe, die die Stadt und den Rat noch lange beschäftigen werde. Grundsätzlich sei zu beachten, dass Lärm berechnet, nicht gemessen werde. Dies sei die Problematik bei der B 10 bzw. der A 65. Wenn der Lärm in den angrenzenden Gebieten höher sei, dann müsse der Straßenbaulastträger bei nächster Gelegenheit darauf reagieren.

Die Maßnahmen in den Stadtdörfern seien von der Verwaltung freiwillig angegangen worden. Beim Flüsterasphalt würden derzeit noch die Langzeitwerte fehlen, so dass man hier erst mal noch Erfahrungen sammeln müsse. Im Lärmaktionsplan sei der Umgebungslärm bearbeitet worden, Freizeitlärm sei eine andere Sache. Tempo 30 sei grundsätzlich ein beliebtes Mittel, bringe aber im Endeffekt nur 2 Dezibel Lärmminderung. Dies reiche alleine somit nicht aus. Man müsse einen Mittelweg finden zwischen schützenswerten Bereichen und dem nötigen Quell- und Zielverkehr. Bei einer Siedlungsneugründung gelte der Grundsatz, dass die neue Siedlung die Umgebung nicht über Gebühr belasten dürfe. Hier sei der Lärmaktionsplan nicht das richtige Mittel.                     


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung: