Sitzung: 23.10.2019 Ortsbeirat Nußdorf
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 610/580/2019
Der Ortsbeirat stimmte dem nachfolgenden
Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 umgrenzte
Gebiet in den Gemarkungen Nußdorf und Landau wird der Bebauungsplan „ND8,
Kreisel Landau-Nord, Teil B" aufgestellt. Gemarkung Landau: 3352/5,
3352/6, 3865/45
Gemarkung Nußdorf: 5076/22, 5111/4,
5111/5, 5111/6, 5111/7, 6159/024, 6159/026, 6159/028, 6159/034, 6159/044,
6713/5, 6807/2, 6808, 6808/2, 6808/4, 6808/5
Gemarkung Landau teilweise: 3359/4,
3865/63
Gemarkung Nußdorf teilweise: 5074/7,
5076/22, 5076/23, 5111/4, 5111/5, 5111/6, 5111/7, 5113/3, 6159/24, 6159/26,
6159/28, 6159/33, 6159/44, 6159/45, 6622/12, 6698/1, 6713/4, 6713/5, 6715/5,
6716/5, 6717/5, 6718/5, 6719/5, 6721/5, 6723/4, 6725/4, 6726/4, 6727/10, 6727/8,
6806/10, 6806/12, 6806/14, 6807, 6807/2
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §
2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf
der Grundlage der Planungsziele, der Abgrenzung des Geltungsbereichs und der
Straßenausbauplanung, vorzunehmen.
Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt und dessen Hintergründe.
Es folgte ein Informations- und Meinungsaustausch.
Die Abstimmung erfolgte bei 11 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig.