Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Der Ortsbeirat stimmte dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet in den Gemarkungen Nußdorf und Landau wird der Bebauungsplan „ND8, Kreisel Landau-Nord, Teil B" aufgestellt. Gemarkung Landau: 3352/5, 3352/6, 3865/45

Gemarkung Nußdorf: 5076/22, 5111/4, 5111/5, 5111/6, 5111/7, 6159/024, 6159/026, 6159/028, 6159/034, 6159/044, 6713/5, 6807/2, 6808, 6808/2, 6808/4, 6808/5

Gemarkung Landau teilweise: 3359/4, 3865/63

Gemarkung Nußdorf teilweise: 5074/7, 5076/22, 5076/23, 5111/4, 5111/5, 5111/6, 5111/7, 5113/3, 6159/24, 6159/26, 6159/28, 6159/33, 6159/44, 6159/45, 6622/12, 6698/1, 6713/4, 6713/5, 6715/5, 6716/5, 6717/5, 6718/5, 6719/5, 6721/5, 6723/4, 6725/4, 6726/4, 6727/10, 6727/8, 6806/10, 6806/12, 6806/14, 6807, 6807/2

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele, der Abgrenzung des Geltungsbereichs und der Straßenausbauplanung, vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt und dessen Hintergründe.

 

Es folgte ein Informations- und Meinungsaustausch. 


Die Abstimmung erfolgte bei 11 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig.